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Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1462

Betreff: Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) können Fußgängerüberwege (FGÜ) nur unter bestimmten verkehrlichen Voraussetzungen eingerichtet werden. Unter anderem müssen vorgegebene Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Eine aktuelle Verkehrszählung im Bereich der Waldschmidtstraße/ Rhönstraße hat ergeben, dass nicht genug zu Fuß Gehende den genannten Bereich queren. Die Einrichtung eines FGÜ ist daher nicht erforderlich. Außerhalb des für FGÜ möglichen/ empfohlenen Einsatzbereiches können diese nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Dies ist im angesprochenen Bereich nicht der Fall. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2017OFOF 183/4Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. November 2017OMOM 2467Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeDirektanregung
  3. 5. März 2018STST 482Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeStellungnahme
  4. 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 1462Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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