Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 482
Betreff: Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße Vorläufige Stellungnahme: Um eine Stellungnahme abgeben zu können, ist eine Zählung der Fußgängerströme notwendig. Diese konnte leider nicht innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt werden. Der Magistrat bedauert daher, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Erst nach Auswertung der Verkehrszählung kann abschließend berichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2017OFOF 183/4Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2017OMOM 2467Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeDirektanregung
- 5. März 2018Sie sind hierSTST 482Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeStellungnahme
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1462Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/RhönstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab