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Weiterer Spielsalon in der Lorscher Straße 7 bis 9

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Genehmigung einer Wettvermittlungsstelle in der Lorscher Straße 9. Es wird festgestellt, dass der notwendige Abstand zu einer bestehenden Spielhalle eingehalten wird und derzeit keine Anhaltspunkte für die Entstehung eines weiteren Spielsalons vorliegen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Mit Datum vom 24.06.2021 wurde für das Objekt in der Lorscher Straße 9 eine Baugenehmigung erteilt. Inhalt der Baugenehmigung ist die Nutzungsänderung von einem Laden in eine Wettannahmestelle (Wettvermittlung) ohne Verweilcharakter im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses.

Bei der zuständigen Erlaubnisbehörde zur glücksspielrechtlichen Genehmigung von Wettannahmestellen, dem Regierungspräsidium in Darmstadt, wurde am 14.02.2022 ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle gestellt, der jedoch noch nicht beschieden ist. Die Ermittlung vor Ort ergaben, dass der Betrieb derzeit geschlossen ist und Sanierungsarbeiten stattfinden.

Der notwendige Abstand zur im Umfeld befindlichen Spielhalle (Alexanderstr. 35) ergibt sich für Wettvermittlungsstellen aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 b Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG in der seit 01.07.2021 gültigen Fassung) und beträgt 50m. Dieser Abstand wäre zwischen den beiden Betrieben gewahrt.

Nur, wenn es sich in der Lorscher Straße auch um eine Spielhalle nach Hessischem Spielhallengesetz (HSpielhG) handeln würde, käme der sich aus § 2 Abs. 2 HSpielhG ergebende Abstand von grundsätzlich 300m in Betracht.

Es bestehen bislang keinerlei Anhaltspunkte, dass ein "weiterer Spielsalon" im Sinne einer Spielhalle entstehen soll. Sollten sich nach Eröffnung der Wettvermittlungsstelle Anhaltspunkte auf zusätzliche Spielangebote außer Wettannahme (z.B. Spielautomaten) ergeben, nimmt das Ordnungsamt (unter Tel. 069-212-42404 oder gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de) entsprechende Hinweise gerne entgegen, um Überprüfungen einzuleiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2022OFOF 146/7Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. März 2022OMOM 1878Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9Direktanregung
  3. 20. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1458Weiterer Spielsalon in der Lorscher Straße 7 bis 9
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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