Berechtigungsschein nördliches Ostend
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1452
Betreff: Berechtigungsschein nördliches Ostend Von der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main als Veranstalterin der Dippemess werden jeweils zu den Dippemessen Berechtigungsscheine zur Einfahrt in die mit Zeichen 250 gesperrten Verkehrsbereiche der an den Festplatz angrenzenden Wohngebiete an alle dortigen Haushalte verteilt. Da die Tourismus+Congress GmbH als Privatrechtssubjekt keine Genehmigungen für den öffentlichen Verkehrsraum erteilen darf, sind diese Berechtigungen lediglich ein Hilfsmittel zur Legitimierung der Anwohner, den an den Sperrpunkten platzierten Verkehrsposten die jeweilige Einfahrtsberechtigung nachzuweisen. Verkehrsrechtliche Relevanz kommt diesen Berechtigungsscheinen nicht zu. Mit dem 6. Polizeirevier wurde zur Vermeidung von den Vorfällen, wie es sie anlässlich der Dippemess im Frühjahr 2017 gegeben hat, vereinbart, dass zur Dippemess im Herbst 2017 keine Strafmandate der Verkehrspolizei verteilt werden können, wenn die Berechtigungsscheine nicht im Fahrzeug hinterlegt sind. Die dortigen Anwohner sind bereits im Besitz des Berechtigungsscheines, der keinen Hinweis auf die Pflicht zur Hinterlegung enthält. Ab dem Jahre 2018 werden die Berechtigungsscheine auf Wunsch der Polizei mit dem Text ""Bitte legen Sie diesen Berechtigungsschein in Ihr Fahrzeug, so dass er von außen gut lesbar ist! (Rechtlicher Hinweis. Dies ist keine Parkgenehmigung)" ergänzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2017OFOF 121/4Berechtigungsschein nördliches OstendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2017OMOM 1601Berechtigungsschein nördliches OstendDirektanregung
- 14. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1452Berechtigungsschein nördliches OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab