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Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen während der Corona-Pandemie. Ziel ist es, die Anzahl der Nachtflüge zu minimieren und die Transparenz der Gründe für Ausnahmen zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

In der 256. Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) am 24.06.2020 berichtete die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen ausführlich über die Nachtflugbewegungen am Frankfurter Flughafen während der Corona-Pandemie. Ausnahmen für Starts und Landungen von 23 bis 5 Uhr gemäß PFB Ziffer 6.1.1, 6.1.2 und 6.2 betreffen Landungen von Flugzeugen, die aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen Frankfurt Main anfliegen müssen sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder medizinischen Hilfseinsätzen, Evakuierungsflüge und Flüge in besonderem öffentlichen Interesse und besondere Härtefälle. Im öffentlichen Interesse bedeutet dabei in der aktuellen Lage mehrheitlich, dass die Sicherstellung der Versorgung mit erforderlichen medizinischen Produkten gewährleistet sein musste. Eine Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Risiken für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Angehörigen des Gesundheitswesens stand dabei im Vordergrund. Des Weiteren musste die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Wirtschaftsgütern aufrechterhalten werden. Diese Art von Flügen fand nur in einem geringen Maße statt. Zudem gab es einige Rahmenbedingungen, die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) beachtet werden mussten: Mitte März hatten der Bund und die EU jeweils die Länder um eine Sicherstellung der Versorgung, der Transportketten und die Ermöglichung der Evakuierung von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ausland gebeten. Diese Eckpunkte sollten bei der Handhabung von Nachtflugbeschränkungen berücksichtigt werden. Ziel war es, pandemiebedingte negative Folgen so gering wie möglich zu halten. Für das HMWEVW war es zunächst schwer abzuschätzen, wie häufig und welche Art von Ausnahmen notwendig werden. Anfangs wurde von einer deutlich höheren Zahl von erforderlichen Nachtflügen ausgegangen, als tatsächlich erfolgten. Wie in allen Bereichen im Umgang mit der Pandemie mussten erst Erfahrungen gesammelt werden. Die örtliche Luftaufsicht am Flughafen, welche für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist, arbeitet rund um die Uhr und ist beim HMWEVW angesiedelt. Grundsätzlich muss jeder einzelne Flug immer schriftlich beantragt und bestätigt werden. Das HMWEVW hat die Nachtflugbeschränkungen nicht geändert, sondern die bestehenden Ausnahmetatbestände genutzt. Insbesondere bei häufiger durchgeführten Flugbewegungen hat das HMWEVW Airlines adressiert, mit dem Ziel soweit wie möglich Nachtflüge zu vermeiden. Mit zunehmender Lockerung bestimmter Restriktionen hat das Ministerium außerdem die Begründungsanforderungen erhöht, ob ein Flug nicht auch außerhalb der Mediationsnacht erfolgen kann. Zu den Ausnahmegenehmigungen führten häufig Betriebseinschränkungen oder zeitweise Schließungen an Flughäfen aufgrund des Lock-Downs. Zudem kam eine komplexe Logistik in den Ausgangsländern hinzu, welche sich auf die Evakuierungsflüge auswirkte, die vom Auswärtigen Amt organisiert wurden. Bei Frachtflügen gab es eine geringe Anzahl an verfügbaren Slots z.B. in Shanghai, da weltweit von dort bestimmte medizinische Hilfsprodukte importiert wurden. Als weiterer Grund kann ein Mangel an verfügbaren Frachtmaschinen genannt werden, so dass die Einsatzzeiten so weit wie möglich ausgedehnt werden mussten. Der Wegfall der "Belly-Fracht" (Beiladefracht), wegen des Zusammenbruchs des Passagierverkehrs, führte zu zusätzlichen Frachtflügen. In der Regel befördern Passagiermaschinen knapp 50 Prozent des weltweiten Luftfrachtaufkommens. Auch während der Pandemie ist der Flughafen Frankfurt am Main einer der zentralen europäischen Umschlagplätze für Güter. Abschließend kann festgestellt werden, dass im Juni sowohl die Gesamtzahl an Nachtflügen, als auch die Zahl an Flügen in der Mediationsnacht bereits wieder deutlich gesunken ist. Da die Entwicklung der Pandemie schwer vorhersehbar ist, kann es weiterhin zu Ausnahmen kommen. Das HMWEVW wendet bei der Beurteilung, wann ein Flug "im öffentlichen Interesse" ist, weiterhin strenge Maßstäbe an, die hinsichtlich der Begründungspflicht, warum der Flug nicht außerhalb der Kernnacht erfolgen kann, bereits sukzessive angezogen wurden. Das Nachtflugverbot steht nicht zur Disposition. Die Präsentation der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen auf der 256. FLK-Sitzung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/256._sitzung_am_24.6.2020/top_3_-_praes._hmwevw__corona-krise_-_nachtflugbewegungen.pdf Des Weiteren hat das HMWEVW am 07.07.2020 eine Pressemitteilung zu den aktuellen Zahlen bezüglich der Nachtflüge veröffentlicht: https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-krise-zahl-der-nachtfluege-wieder-stark-zurueckgegangen Der Magistrat setzt sich, auch im Rahmen seiner Tätigkeit in der Fluglärmkommission, weiterhin dafür ein, dass die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen so gering wie möglich bleibt und die Gründe transparent dargelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2020OFOF 1652/5Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Mai 2020OMOM 5993Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtDirektanregung
  3. 17. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1451Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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