Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die Interessen der Bevölkerung und die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. nach welchen ermessenslenkenden Erwägungen derzeit Starts und Landungen nach den Ziffern 6.1.2 und 6.2 im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr genehmigt werden; 2. nach welchen Entscheidungsgründen im Einzelfall nach den Ziffern 6.1.1 und 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt Ausnahmen genehmigt wurden. Der Magistrat wird ferner gebeten, das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen um kontinuierliche Veröffentlichung der Gründe für Ausnahmegenehmigungen nach den genannten Ziffern im Einzelfall zu ersuchen.
Begründung
In Ziffer 6.1.1 heißt es, dass Ausnahmen der nächtlichen Flugbeschränkung am Flughafen Frankfurt für "Flüge in besonderem öffentlichen Interesse" gemacht werden dürfen. Was hierunter fällt, ist dabei nicht geregelt. Ferner dürfen nach Ziffer 6.2 Ausnahmen in besonderer Härte erteilt werden. Auch hier ist nicht geregelt, was hierunter fällt. Aufgrund des Ausnahmetatbestandes sind Genehmigungen über diese Regelungen restriktiv zu erteilen und nur dann zu rechtfertigen, wenn das Interesse an dem sofortigen Start bzw. der sofortigen Landung in Frankfurt im Zeitraum zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr das Interesse an der Nachtruhe der Bevölkerung deutlich überwiegt. Insbesondere in dem durch den Planfeststellungsbeschluss besonders geschützten Zeitraum von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist eine sehr sorgfältige Abwägung geboten. Gerade bei Landungen ist stets zu prüfen, ob eine Planung bzw. ein Ausweichen an einen anderen Flughafen möglich und zumutbar ist, insbesondere wenn es sich um Flugzeuge handelt, die Urlauber aus dem Ausland zurückholen und nicht geplant ist, für die Urlauber besondere Quarantänemaßnahmen zu ergreifen. Ein pauschales Abstellen auf eine Corona bedingte Ausnahmesituation wird dem nicht gerecht. Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erteilt, wie angekündigt, seit dem 19.03.2020 Ausnahmegenehmigungen nach den genannten Ziffern des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt, ohne dabei die Entscheidungsgründe zu nennen. Da es sich bei den Regelungen um restriktiv anzuwendende Ausnahmetatbestände handelt, deren vermehrte Anwendung zur Verstümmelung der Nachtruhe für Tausende im Rhein-Main-Gebiet lebende Menschen führt, ist hier höchstmögliche Transparenz zu schaffen. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultrafeinstaub sind medizinisch belegte Risikofaktoren für Lunge, Atemwege und Herz-Kreislauf-System, die das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem gehören zur Corona-Hochrisikogruppe. Es ist insbesondere in diesen Tagen daher fatal, wenn diesen Menschen durch Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal sechsstündige Nachtruhe auch noch genommen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2020OFOF 1652/5Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Mai 2020Sie sind hierOMOM 5993Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtDirektanregung
- 17. August 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1451Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats