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Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt

Vorlagentyp: OFSPD
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kriterien für Ausnahmegenehmigungen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen zu prüfen und transparent zu machen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die derzeitige Regelung unklar ist und die Nachtruhe der Bevölkerung gefährdet.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, 1. nach welchen ermessenslenkenden Erwägungen derzeit Starts und Landungen nach den Ziffern 6.1.2. und 6.2 im Zeitraum 23:00 - 05:00 Uhr genehmigt werden. 2. Nach welchen Entscheidungsgründen im Einzelfall nach den Ziffern 6.1.1. und 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt Ausnahmen genehmigt wurden. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat ferner das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen um kontinuierliche Veröffentlichung der Gründe für Ausnahmegenehmigungen nach den genannten Ziffern im Einzelfall zu ersuchen.

Begründung

In Ziffer 6.1.1. heißt es, dass Ausnahmen der nächtlichen Flugbeschränkung am Flughafen Frankfurt für "Flüge in besonderem öffentlichen Interesse" gemacht werden dürfen. Was hierunter fällt ist dabei nicht geregelt. Ferner dürfen nach Ziffer 6.2 Ausnahmen in besonderer Härte erteilt werden. Auch hier ist nicht geregelt, was hierunter fällt. Auf Grund des Ausnahmetatbestandes sind Genehmigungen über diese Regelungen restriktiv zu erteilten und nur dann zu rechtfertigen, wenn das Interesse an dem sofortigen Start bzw. der sofortigen Landung in Frankfurt im Zeitraum zwischen 23:00 und 05:00 Uhr das Interesse an der Nachtruhe der Bevölkerung deutlich überwiegt. Insbesondere in dem durch den Planfeststellungsbeschluss besonders geschützten Zeitraum von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist eine sehr sorgfältige Abwägung geboten. Gerade bei Landungen ist stets zu prüfen, ob eine Planung bzw. ein Ausweichen an einen anderen Flughafen möglich und zumutbar ist, insbesondere wenn es sich um Flugzeuge handelt, die Urlauber aus dem Ausland zurückholen und nicht geplant ist für die Urlauber besondere Quarantänemaßnahmen zu ergreifen. Ein pauschales Abstellen auf eine Corona bedingte Ausnahmesituation wird dem nicht gerecht. Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erteilt, wie angekündigt, seit dem 19.03.2020 Ausnahmegenehmigungen nach den genannten Ziffern des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt, ohne dabei die Entscheidungsgründe zu nennen. Da es sich bei den Regelungen um restriktiv anzuwendende Ausnahmetatbestände handelt, deren vermehrte Anwendung zur Verstümmelung der Nachtruhe für tausende im Rhein-Main-Gebiet lebenden Menschen führt, ist hier höchst mögliche Transparenz zu schaffen. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risiko-Faktoren für Lunge, Atemwege und Herz-Kreislauf-System, die das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem gehören zur Corona-Hochrisiko-Gruppe. Es ist insbesondere in diesen Tagen daher fatal, wenn diesen Menschen durch Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal 6-stündige Nachtruhe auch noch genommen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2020Sie sind hier
    OFOF 1652/5Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen Frankfurt
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Mai 2020OMOM 5993Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtDirektanregung
  3. 17. August 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1451Transparenz bei Ausnahmen von der nächtlichen Flugbeschränkung am Frankfurter Flughafen nach Ziffer 6.1.2 und Ziffer 6.2 des Planfeststellungsbeschlusses 2007 Flughafen FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 40 · 15.05.2020
TO I, TOP 44
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5993 2020 Die Vorlage OF 1652/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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