Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1436
Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Rombergstraße ist rechtmäßig. Die Poller stehen auf Privatgelände. Da das Gehwegparken an dieser Stelle nicht erlaubt ist, wird neben der Überwachung durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit im Rahmen der Streife die Rombergstraße aufgrund von Beschwerden mehrfach zusätzlich kontrolliert. Von weiteren Abpollerungen sieht der Magistrat jedoch ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2014OFOF 1106/6Zugeparkter Gehweg in der RombergstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2014OMOM 3404Zugeparkter Gehweg in der RombergstraßeDirektanregung
- 14. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1436Zugeparkter Gehweg in der RombergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab