Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte Hilgenfeld
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Entwicklung des Neubaugebiets Hilgenfeld, das als klimafreundliches Quartier mit erneuerbaren Energien geplant ist. Die Bebauung erfolgt im KfW 40-Standard, jedoch sind keine Kapazitäten für den Anschluss bestehender Gebäude vorhanden. Die Umsetzung erster Maßnahmen wird für 2024 erwartet.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Neubaugebiet Hilgenfeld wird von der ABG FRANKFURT HOLDING als klimafreundliches Quartier entwickelt, das größtenteils mit erneuerbaren Energie versorgt wird. Die Bebauung erfolgt im KfW 40-Standard mit darauf optimiertem Heizsystem. Die Planungen dazu sind bereits abgeschlossen, auch die Areale für die Erdwärmesonden sowie die erforderlichen Flächen für Fotovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sind bereits fixiert.
Das zugehörige Energiekonzept ist ausschließlich ausgelegt auf die neu zu errichtenden Wohngebäude. Freie Kapazitäten für den Anschluss von weiteren Gebäuden bestehen nicht.
Vorbereitende Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes haben bereits begonnen. Sofern der Bebauungsplan noch in diesem Jahr Rechtskraft erlangt, ist mit der Umsetzung erster hochbaulicher Maßnahmen 2024 zu rechnen.
Aufgrund fehlender freier Kapazitäten, die bereits finalisierte Konzeption sowie die begonnene Umsetzungsphase scheidet ein Anschluss der bereits vorhandenen Bebauung aus.
Die technischen Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung werden im Hilgenfeld von der Mainova in einem langfristigen Contracting errichten und betreiben. Zu Informationen über anfallende Kosten oder deren Verteilung hat der Magistrat keine Kenntnis.
Anderweitige Regelungsmöglichkeiten zum Anschluss beziehungsweise der Versorgung des bestehenden Siedlungsteils bestehen im Rahmen von Bebauungsplanung oder der Vereinbarung städtebaulicher Verträge nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 552/10Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3734Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1435Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab