Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte Hilgenfeld
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, das Neubaugebiet Hilgenfeld mit leistungsstarken Erdwärmepumpen auszustatten, um auch die bestehenden Häuser mit Wärme zu versorgen. Dies soll durch die Nutzung erneuerbarer Energien geschehen, um die Abhängigkeit von Gasheizungen zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Neubaugebiet mit so leistungsstarken Erdwärmepumpen geplant werden kann, dass auch die bereits bewohnten Häuser im oberen Teil an den S-Bahngleisen mit Wärme aus einem Nahwärmenetz versorgt werden können. Dabei soll der Strom zum Betrieb der Wärmepumpen aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Darüber hinaus ist von Interesse, welche Kosten in diesem Zusammenhang anfallen und wie die Verteilung der Kosten gestaltet wird.
Begründung
Wenn schon neu gebaut wird, sollte das bestehende und bebaute Hilgenfeld auch mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Siedlung im oberen Teil heizt noch mit Gasheizungen. Diese müssen so schnell wie möglich durch erneuerbare Energien nutzende Heizungen ersetzt werden. Bei der Neubauplanung kann die Wärmeerzeugung höher dimensioniert werden und über ein kurzes Nahwärmenetz auch den oberen Teil mit Wärme versorgen. Das Gleiche gilt für die erneuerbare Stromversorgung, die für den Wärmepumpenbetrieb benötigt wird. Eine gemeinsame Lösung für beide Siedlungsteile ist wirtschaftlich, klimaschonend und effizient zu warten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 552/10Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3734Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldDirektanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1435Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats