Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte Hilgenfeld
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Möglichkeit zu prüfen, das Neubaugebiet mit leistungsstarken Erdwärmepumpen auszustatten, um auch die bestehenden Häuser im oberen Teil mit Wärme zu versorgen. Dies soll durch die Nutzung erneuerbarer Energien geschehen, um die Abhängigkeit von Gasheizungen zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten:
Kann das Neubaugebiet mit so leistungsstarken Erdwärmepumpen geplant werden, dass auch die bereits bewohnten Häuser im oberen Teil an den S-Bahngleisen mit Wärme aus einem Nahwärmenetz versorgt werden können? Dabei soll der Strom zum Betrieb der Wärmepumpe aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Begründung
Wenn schon neu gebaut wird, sollte das bestehende und bebaute Hilgenfeld auch mit Erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Siedlung im oberen Teil heizt noch mit Gas. Dieses muss so schnell wie möglich durch erneuerbare Heizungen ersetzt werden. Bei der Neubauplanung kann die Wärmeerzeugung höher dimensioniert werden und über ein kurzes Nahwärmenetz auch den oberen Teil mit Wärme versorgen. Das gleiche gilt für die erneuerbare Stromversorgung, die für den Wärmepumpenbetrieb benötigt wird. Eine gemeinsame Lösung für beide Siedlungsteile ist wirtschaftlich, klimaschonend und effizient zu warten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023Sie sind hierOFOF 552/10Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3734Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldDirektanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1435Erneuerbare Energieversorgung für das gesamte HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme