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Westumgehung Unterliederbach

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2008, ST 1419

Betreff:

Westumgehung Unterliederbach

Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, die Westumgehung Unterliederbach baldmöglichst zu realisieren.

Gleichwohl steht der aktuelle Planungsstand zur Westumgehung Unterliederbach sowohl verkehrlich-funktional (als wesentliche äußere Erschließung) als auch trassierungstechnisch (als Siedlungsrandstraße) in einem engen Zusammenhang mit dem Silogebiet. Um den im Zuge des Planungsprozesses anstehenden Abstimmungsprozess mit der Bundesfernstraßenverwaltung vorantreiben zu können, sind stabile Randbedingungen zum Silogebiet unerlässlich.

Zurzeit ruht das Bebauungsplanverfahren Nr. 824 "Pfaffenwiese-Silogebiet“, da die im Rahmen einer gutachterlichen Überprüfung der Gefährdungssituation gewonnenen Erkenntnisse so schwer wiegen, dass sie aus Sicht des Magistrats derzeit nicht im Rahmen der städtebaulichen Abwägung überwunden werden können.

Vor diesem Hintergrund ist zunächst der Fortgang und Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 824 "Pfaffenwiese-Silogebiet“ abzuwarten, bevor der Planungsprozess für die Westumgehung Unterliederbach entscheidend vorangetrieben werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2008BB 295Westumgehung UnterliederbachMagistratsbericht
  2. 6. August 2008OFOF 905/6Westumgehung UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 12. August 2008OMOM 2458Westumgehung UnterliederbachDirektanregung
  4. 9. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1419Westumgehung Unterliederbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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