Informationen für den Ortsbeirat
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass keine Ressourcen für die Erstellung eines Leitfadens zum Verkehrsrecht vorhanden sind. Stattdessen wird auf bestehende Online-Ressourcen verwiesen, die bereits viele Fragen beantworten können. Zudem wird eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte angeboten, um die Grundlagen des Planungs- und Baurechts zu vermitteln.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Für die Erstellung eines Leitfadens zum "Verkehrsrecht" sind keine personellen oder sachlichen Ressourcen vorhanden. Viele Fragestellungen an das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde wären bereits durch Lektüre der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), die beide im Volltext und damit einer Suche zugänglich im Internet einsehbar sind, zu beantworten. Zusätzlich weist der Magistrat darauf hin, dass die Inhalte der ansonsten im Kontext verkehrsplanerischer Fragestellungen maßgeblichen Entwurfsregelwerke, Gesetze und Verwaltungsvorschriften sehr komplex sein können. In einem Leitfaden ließe sich dies nicht sinnvoll komprimieren und zugänglich machen. Auch um eine konzeptionelle ÖPNV-Planung nachvollziehen zu können, ist ein solcher Leitfaden nicht geeignet. Der Magistrat vertraut darauf, dass die Ortsbeiräte den Magistrat wie die nachgeordnete Fachverwaltung als mit der notwendigen Expertise ausgestatteten Partner betrachten.
Zu 2.: Die Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" im Straßenverkehrsamt hat eine Online-Informationsveranstaltung für Ortsbeirät:innen konzipiert, mit dem Dezernat XII abgestimmt, den Gremien angeboten und diese bereits im Dezember 2022 durchgeführt. Die hierbei verwendeten Unterlagen wurden den Mandatsträger:innen auch digital zur weiteren Verwendung überlassen. Das Planungsdezernat führt bereits seit langer Zeit explizit für Ortsbeiratsmitglieder und Stadtverordnete Informationsveranstaltungen durch, in denen in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge des Planungs- und Baurechts nähergebracht werden, mit denen die gewählten politischen Vertretungen im Rahmen ihrer Arbeit als Ortsbeiräte und Stadtverordnete immer wieder befasst sein werden. Schwerpunkte bilden insbesondere die Grundlagen der Bauleitplanung und der Ablauf von Baugenehmigungsverfahren. Die Informationsveranstaltungen werden regelmäßig jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode seitens des Planungsdezernates angeboten und auf Nachfrage auch während der laufenden Wahlzeit durchgeführt. Regelmäßig wird auch auf den Leitfaden "Mitplanen Mitreden Mitmachen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) zur städtebaulichen Planung verwiesen, der beim HMWEVW kostenlos bestellt werden kann oder alternativ als Download unter: https://bauleitplanung.hessen.de/leitfaeden-und-informative-links zur Verfügung steht. Der Leitfaden stellt auf sehr anschauliche Weise die verschiedenen Planungsebenen und die Arten städtebaulicher Planungen, insbesondere die Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) dar und informiert über die Regeln für das Bauen innerhalb und außerhalb von Siedlungen.
Zu 3.: Es ist beabsichtigt, die unter 2. genannte Informationsveranstaltung ("Verkehrsangelegenheiten") zu Beginn einer neuen Wahlperiode den Gremien erneut anzubieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 271/7Informationen für den OrtsbeiratOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2023OMOM 3662Informationen für den OrtsbeiratDirektanregung
- 30. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1416nformationen für den OrtsbeiratStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab