Informationen für den Ortsbeirat
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Ortsbeiräte mit Leitfäden zu relevanten rechtlichen Themen auszustatten und Schulungen anzubieten. Dies soll sicherstellen, dass die Anregungen der Ortsbeiräte rechtlich umsetzbar sind und die Verwaltung nicht mit unzulässigen Vorschlägen belastet wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Zu oft ist der Magistrat nicht fähig, fristgerecht dem Ortsbeirat 7 Stellungnahmen zu Anregungen und Fragen zukommen zu lassen.
Des Öfteren werden gutgemeinte Anregungen abgelehnt, weil sie mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren sind.
Zur Einführung der "Tempo-30-Zonen" wurden einst die Ortsbeiräte mit "Leitfäden" ausgestattet, damit ihre Anregungen den rechtlichen Anforderungen genüge leisten konnten.
Diese Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll wäre, den Ortsbeiräten eine Orientierung an die Hand zu geben, damit künftig die Verwaltung nicht mit Anregungen belastet wird, die rechtlich nicht umsetzbar sind.
Dies betrifft vor allem das Straßenverkehrsrecht, das Baurecht sowie den ÖPNV.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen,
- die Ortsbeiräte zu den sie betreffenden Themen mit einem Leitfaden zum Verkehrs-Recht sowie Bau-und Planungsrecht auszustatten,
- den Ortsbeiräten eine entsprechende Schulung anzubieten,
- zu Beginn einer neuen Wahlperiode den Ortsbeiratsmitgliedern aktualisierte Leitfäden auszuhändigen.
Begründung
Zu oft ist der Magistrat nicht fähig, fristgerecht dem Ortsbeirat 7 Stellungnahmen zu Anregungen und Fragen zukommen zu lassen. Des Öfteren werden gutgemeinte Anregungen abgelehnt, weil sie mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren sind. Zur Einführung der "Tempo-30-Zonen" wurden einst die Ortsbeiräte mit "Leitfäden" ausgestattet, damit ihre Anregungen den rechtlichen Anforderungen genüge leisten konnten. Diese Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll wäre, den Ortsbeiräten eine Orientierung an die Hand zu geben, damit künftig die Verwaltung nicht mit Anregungen belastet wird, die rechtlich nicht umsetzbar sind. Dies betrifft vor allem das Straßenverkehrsrecht, das Baurecht sowie den ÖPNV.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023Sie sind hierOFOF 271/7Informationen für den OrtsbeiratOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2023OMOM 3662Informationen für den OrtsbeiratDirektanregung
- 30. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1416nformationen für den OrtsbeiratStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos