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Informationen für den Ortsbeirat

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, dass der Magistrat die Ortsbeiräte mit Leitfäden zu Verkehrsrecht, Bau- und Planungsrecht ausstattet und Schulungen anbietet. Dies soll sicherstellen, dass Anregungen rechtlich umsetzbar sind und die Verwaltung nicht unnötig belastet wird.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Zu oft ist der Magistrat nicht fähig, fristgerecht dem Ortsbeirat 7 Stellungnahmen zu Anregungen und Fragen zukommen zu lassen. Des Öfteren werden gut gemeinte Anregungen abgelehnt, weil sie mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren sind. Zur Einführung der Tempo-30-Zonen wurden einst die Ortsbeiräte mit Leitfäden ausgestattet, damit ihre Anregungen den rechtlichen Anforderungen genüge leisten konnten. Diese Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll wäre, den Ortsbeiräten eine Orientierung an die Hand zu geben, damit künftig die Verwaltung nicht mit Anregungen belastet wird, die rechtlich nicht umsetzbar sind. Dies betrifft vor allem das Straßenverkehrsrecht, das Baurecht sowie den ÖPNV.

Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen,

  1. die Ortsbeiräte zu den sie betreffenden Themen mit einem Leitfaden zum Verkehrsrecht, sowie Bau- und Planungsrecht auszustatten;
  2. den Ortsbeiräten eine entsprechende Schulung anzubieten;
  3. zu Beginn einer neuen Wahlperiode den Ortsbeiratsmitgliedern aktualisierte Leitfäden auszuhändigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2023OFOF 271/7Informationen für den OrtsbeiratOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3662Informationen für den Ortsbeirat
    Direktanregung
  3. 30. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1416nformationen für den OrtsbeiratStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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