Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am Bügel
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1404
Betreff: Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am Bügel Das Jugendhaus Am Bügel, Ben-Gurion-Ring 35-37, ist seit 1988 an den Evangelischen Verein für Jugend- und Sozialarbeit Frankfurt e.V., nebst allen Außenanlagen, vermietet. Der Verein hat auf seine Kosten, alle Voraussetzungen für den Betrieb des Jugendhauses zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen auch die Außenanlagen inklusive des Soccerplatzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2017OFOF 137/15Haushalt 2018 Anschubfinanzierung Sanierung Soccerplatz im Jugendhaus am BügelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2018EAEA 41Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am BügelEtatanregung
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1404Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am BügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab