Haushalt 2018 Anschubfinanzierung Sanierung Soccerplatz im Jugendhaus am Bügel
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Anschubfinanzierung Sanierung Soccerplatz im Jugendhaus am Bügel Der Sportbereich im Außengelände des Jugendhauses am Bügel ist seit längerem in einem trostlosen und sanierungsbedürftigen Zustand. Bei einer Ortsbesichtigung der CDU-Ortsbeiratsfraktion im Beisein des Leiters des Jugendhauses war festzustellen, dass für den Soccerplatz, der auch als Basketballplatz, etc. genutzt werden kann, durchaus Interesse seitens der vielen Jugendlichen besteht, diesen Platz in einem tauglichen Zustand zu nutzen, der darüber hinaus durch die angrenzende Tribünenkonstruktion neben sportlicher Nutzung auch für Außenveranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte, etc.) nutzbar wäre. Fakt ist: der Bereich schreit gerade nach Aufwertung. Bei einem vorsichtig geschätzten Kostenanschlag ist bei einer instand zu setzenden Sanierung von einem Sanierungsbedarf in Höhe von rund 100.000 Euro auszugehen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Haushalt 2018 Fördergelder in Höhe von 100.000 Euro zur Finanzierung der Planung, Instandsetzung und aufwertenden Sanierung des Soccerplatzes mit Tribünen und Ausstattung am Jugendhaus am Bügel neu einzustellen. Die konkrete und mit dem Betreiber des Jugendhauses abgestimmte konkrete Um- und Ausbauplanung mit Kostenaufstellung ist vor Ausschreibung der Maßnahme dem Ortsbeirat 15 vorzustellen.
Inhalt
Antrag vom 31.12.2017, OF 137/15
Betreff: Haushalt 2018 Anschubfinanzierung Sanierung Soccerplatz im Jugendhaus am Bügel Der Sportbereich im Außengelände des Jugendhauses am Bügel ist seit längerem in einem trostlosen und sanierungsbedürftigen Zustand. Bei einer Ortsbesichtigung der CDU-Ortsbeiratsfraktion im Beisein des Leiters des Jugendhauses war festzustellen, dass für den Soccerplatz, der auch als Basketballplatz, etc. genutzt werden kann, durchaus Interesse seitens der vielen Jugendlichen besteht, diesen Platz in einem tauglichen Zustand zu nutzen, der darüber hinaus durch die angrenzende Tribünenkonstruktion neben sportlicher Nutzung auch für Außenveranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte, etc.) nutzbar wäre. Fakt ist: der Bereich schreit gerade nach Aufwertung. Bei einem vorsichtig geschätzten Kostenanschlag ist bei einer instand zu setzenden Sanierung von einem Sanierungsbedarf in Höhe von rund 100.000 Euro auszugehen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Haushalt 2018 Fördergelder in Höhe von 100.000 Euro zur Finanzierung der Planung, Instandsetzung und aufwertenden Sanierung des Soccerplatzes mit Tribünen und Ausstattung am Jugendhaus am Bügel neu einzustellen. Die konkrete und mit dem Betreiber des Jugendhauses abgestimmte konkrete Um- und Ausbauplanung mit Kostenaufstellung ist vor Ausschreibung der Maßnahme dem Ortsbeirat 15 vorzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2017Sie sind hierOFOF 137/15Haushalt 2018 Anschubfinanzierung Sanierung Soccerplatz im Jugendhaus am BügelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2018EAEA 41Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am BügelEtatanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1404Anschubfinanzierung für die Sanierung des Soccerplatzes im Jugendhaus am BügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme