Preiswertes Wohnen auch im Ortsbeirat 7 stärken
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1377
Betreff: Preiswertes Wohnen auch im Ortsbeirat 7 stärken Für den Magistrat ist die Schaffung preisgünstigen Wohnraums in Frankfurt eine Aufgabe mit hoher Priorität. Der Sicherung von Anteilen des durch ein Bebauungsplanverfahren gewonnenen Nettowohnbaulandes für den geförderten Wohnungsbau in Höhe von 30 % (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542 v. 22.5.2014, M 9 v.17.1.2014 "Wohnbaulandentwicklung") kommt hierbei eine wichtige Bedeutung zu. Der Magistrat wird in seinen Verhandlungen auf eine gleichwertige Verteilung zwischen erstem Förderweg der sozialen Wohnraumversorgung und zweitem Förderweg für Familien und Senioren hinwirken. Der dazu notwendige Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB verlangt, dass die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein müssen. Der Magistrat wird auch im Ortsbezirk 7 entsprechend verhandeln, allerdings ist darauf hinzuweisen, dass keinerlei Eigentümerverpflichtungen zum Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge bestehen.
Zu 1. ) Die ABG FRANKFURT HOLDING hat bereits in der Vergangenheit eine Quote in Höhe von 38,6 % an gefördertem Wohnungsbau im Hinblick auf die Gesamtinvestitionen bei Neubaumaßnahmen gehabt. Nach den neuerlichen Koalitionsbeschlüssen wird die ABG bei ihren Neubaumaßnahmen eine Quote in Höhe von 40 % von gefördertem Wohnraum realisieren. Diese Quote bezieht sich auf die Gesamtinvestitionen der ABG und ist abhängig von den jeweiligen Grundstückseinstandspreisen. So kann es durchaus vorkommen, dass in einzelnen Bereichen die Quote in Höhe von 40 % unterschritten wird; korrespondierend dazu wird hingegen in anderen Bereichen, in denen der Grundstückspreis niedriger ist, die Quote entsprechend erhöht, um in der Summe auf 40 % geförderten Wohnraum zu kommen. Auch die Nassauische Heimstätte errichtet Wohnungen im geförderten, belegungsgebundenen Segment. So sind derzeit in Frankfurt Niederrad zwei Neubauten mit 25 Wohneinheiten in Bau, die nach dem "Frankfurter Programm zum sozialen Mietwohnungsbau" gefördert werden. Auf dem Riedberg werden ab Oktober 2016 von 160 Neubauwohnungen 61 im "Frankfurter Programm zum sozialen Mietwohnungsbau" und 52 Wohnungen im "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" fertiggestellt. Weitere Projekte mit öffentlich gefördertem Wohnraum sind in Planung, wie u.a. in Frankfurt Bockenheim, wo die Nassauische Heimstätte das Siemens-Areal erworben hat. Hier ist ein Mix aus geförderten Wohnungen, frei finanzierten Mietwohnungen und Eigentumswohnungen geplant. Die Verhandlungen über den städtebaulichen Vertrag sind bereits aufgenommen. Der Magistrat wird versuchen auf die Nassauische Heimstätte einzuwirken, dass diese in Analogie zur ABG auf freiwilliger Basis eine Förderquote von 40 % anstrebt.
Zu 2. ) Mit dem Ziel einer sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung sollen Woh-nungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen entstehen. Bei der Entwicklung von Wohnbauland sind deshalb die planerischen Rahmenbedingungen für Eigentumswohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und geförderte Miet- und Eigentumswohnungen gleichermaßen zu schaffen. Dabei hält der Magistrat eine sozialverträgliche Mischung, die ein Drittel des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau beinhaltet, im Grundsatz für angemessen. Diese Quote von 30% bezieht sich auf die Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu zu errichtenden Wohnraums. Im Ergebnis soll ein nachhaltiger Mix unterschiedlicher Wohnungsangebote in den jeweiligen Quartieren entstehen. Ein Nachweis von Verpflichtungen zur Realisierung geförderter Wohnungen an anderer Stelle kann daher nicht gewünscht sein und wird regelmäßig nicht akzeptiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016OFOF 27/7Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016OMOM 340Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenDirektanregung
- 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1377Preiswertes Wohnen auch im Ortsbeirat 7 stärkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab