Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärken
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Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 340 entstanden aus Vorlage: OF 27/7 vom 20.06.2016
Betreff: Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärken Wenngleich die bisherige Stadtregierung immer schon den Willen kommuniziert hat, bei Neubauprojekten einen Anteil von 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu realisieren, ist von diesem Vorhaben immer wieder abgewichen worden. Jüngstes Beispiel im Ortsbezirk 7 sind die sogenannten Westerbachhöfe in Rödelheim. Dort entstehen 95 Eigentumswohnungen für Eigennutzer und Kapitalanleger. In Presseartikeln wird seitens der Investoren sogar die gute Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde gelobt. Zudem sieht sich der Ortsbeirat immer wieder mit Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke konfrontiert. Auf diese Weise wurde bisher die Schaffung preisgünstigen Wohnraums erschwert. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat dazu auf, folgende Maßgaben im Ortsbezirk 7 konsequent umzusetzen:
- Bei Bauvorhaben der ABG oder der NH wird darauf geachtet, dass mindestens 40 Prozent aller Wohnungen im Rahmen eines der beiden Förderprogramme errichtet werden.
- Den häufig von Investoren geäußerten Wünschen, die geförderten Wohnungen an anderer Stelle nachzuweisen, wird, soweit rechtlich möglich, entgegengewirkt, um eine gute Mischung in allen Wohngebieten zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016OFOF 27/7Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016Sie sind hierOMOM 340Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1377Preiswertes Wohnen auch im Ortsbeirat 7 stärkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats