Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärken
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wenngleich die bisherige Stadtregierung immer schon den Willen kommuniziert hat, bei Neubauprojekten einen Anteil von 30 % im geförderten Wohnungsbau zu realisieren, ist von diesem Vorhaben immer wieder abgewichen worden. Jüngstes Beispiel im Ortsbezirk 7 sind die sog. Westerbach-Höfe in Rödelheim. Dort entstehen 95 Eigentumswohnungen für Eigennutzer und Kapitalanleger. In Presseartikel wir seitens der Investoren sogar die gute Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde gelobt. Zudem sieht sich der Ortsbeirat immer wieder mit Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke konfrontiert. Auf diese Weise wurde bisher die Schaffung preisgünstigen Wohnraums erschwert. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat dazu auf folgende Maßgaben im Ortsbezirk 7 konsequent umzusetzen:
- Städtische Grundstücke werden ausschließlich in Erbpacht vergeben. Vorher ist in jedem Fall zu klären, ob die städtische Wohnungsbaugesellschaft Interesse an dem Grundstück hat.
- Soweit es die rechtliche Situation zulässt, werden Baugenehmigungen für Investoren nur noch vergeben, wenn mindestens 30 % aller Wohnungen (nicht nur Mietwohnungen) im Rahmen eines der beiden Förderprogramme errichtet werden.
- Bei Bauvorhaben der ABG oder der NH wird darauf geachtet, dass mindestens 40 % aller Wohnungen im Rahmen eines der beiden Förderprogramme errichtet werden.
- Den häufig von Investoren geäußerten Wünschen, die geförderten Wohnungen an anderer Stelle nachzuweisen wird, soweit rechtlich möglich, entgegen gewirkt um eine gute Mischung in allen Wohngebieten zu gewährleisten.
Inhalt
Antrag vom 20.06.2016, OF 27/7
Betreff: Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärken Wenngleich die bisherige Stadtregierung immer schon den Willen kommuniziert hat, bei Neubauprojekten einen Anteil von 30 % im geförderten Wohnungsbau zu realisieren, ist von diesem Vorhaben immer wieder abgewichen worden. Jüngstes Beispiel im Ortsbezirk 7 sind die sog. Westerbach-Höfe in Rödelheim. Dort entstehen 95 Eigentumswohnungen für Eigennutzer und Kapitalanleger. In Presseartikel wir seitens der Investoren sogar die gute Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde gelobt. Zudem sieht sich der Ortsbeirat immer wieder mit Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke konfrontiert. Auf diese Weise wurde bisher die Schaffung preisgünstigen Wohnraums erschwert. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat dazu auf folgende Maßgaben im Ortsbezirk 7 konsequent umzusetzen:
- Städtische Grundstücke werden ausschließlich in Erbpacht vergeben. Vorher ist in jedem Fall zu klären, ob die städtische Wohnungsbaugesellschaft Interesse an dem Grundstück hat.
- Soweit es die rechtliche Situation zulässt, werden Baugenehmigungen für Investoren nur noch vergeben, wenn mindestens 30 % aller Wohnungen (nicht nur Mietwohnungen) im Rahmen eines der beiden Förderprogramme errichtet werden.
- Bei Bauvorhaben der ABG oder der NH wird darauf geachtet, dass mindestens 40 % aller Wohnungen im Rahmen eines der beiden Förderprogramme errichtet werden.
- Den häufig von Investoren geäußerten Wünschen, die geförderten Wohnungen an anderer Stelle nachzuweisen wird, soweit rechtlich möglich, entgegen gewirkt um eine gute Mischung in allen Wohngebieten zu gewährleisten.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016Sie sind hierOFOF 27/7Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016OMOM 340Preiswertes Wohnen auch im Ortsbezirk 7 stärkenDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1377Preiswertes Wohnen auch im Ortsbeirat 7 stärkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme) Ziffer 2: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Annahme) zu 2. Ziffer 3: SPD, FARBECHTE, 2 GRÜNE und REP gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE Ziffer 4: SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und BFF gegen 2 CDU und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU