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Bebauungsplan Nr. 687 Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld "Generationen- und Kulturenübergreifende Siedlungsgemeinschaft mit Betreuungsräumen"

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1373

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld "Generationen- und Kulturenübergreifende Siedlungsgemeinschaft mit Betreuungsräumen" Die Verhandlungen mit dem in der Magistratsvorlage M 9 vom 13.01.2017 genannten Interessenten sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird die von der Stadtverordnetenversammlung (§ 1082 vom 23.02.1017) beschlossenen Vertragsinhalte im Erbbaurechtsvertrag umsetzen und darauf hinwirken, dass der Investor den Ortsbeirat auch weiterhin umfassend informiert. Die Fragen des Ortsbeirates können im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:

Zu 1. und 2. Für das Vorhaben war ein übliches Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Dabei wurden die für den Bau notwendigen baurechtlichen Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen sowie die nachbarrechtlichen Belange geprüft und abgewogen. Das Baugenehmigungsverfahren sowie die Beteiligungserfordernisse sind in der Hessischen Bauordnung (HBO) im Detail geregelt und nicht Gegenstand der parlamentarischen Nachprüfung. Die Interessen der Stadt Frankfurt am Main an der zukünftigen Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge und Senioren werden über den bindenden Mietvertrag des Erbbauberechtigten mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) sichergestellt.

Zu 3. und 4. An den Vorgaben hat sich nichts geändert, nach wie vor sind 25 % der Wohnfläche für Senioren vorgesehen. Die weitere Wohnfläche soll Flüchtlingen zur Verfügung stehen.

Zu 5. An der bislang kommunizierten Personenzahl hat sich nichts geändert.

Zu 6. Die einzelnen Wohnungen verfügen über Küchen, sodass Gemeinschaftsküchen nicht erforderlich sind. Ein Gemeinschaftsraum ist vorgesehen.

Zu 7. Die Planung sieht eine Unterkellerung nicht vor. Es sind stattdessen Wirtschaftsräume in den Wohnetagen geplant.

Zu 8. Die Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erteilt. Vorgesehen ist eine Errichtung der Anlage in drei Bauabschnitten mit einer Gesamtbauzeit von 12 Monaten, gerechnet ab der noch ausstehenden Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages. Der erste Bauabschnitt (Flüchtlingswohnen) soll innerhalb von 7 Monaten fertiggestellt sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2017OFOF 69/14Bebauungsplan Nr. 687 Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld „Generationen- und Kulturenübergreifende Siedlungsgemeinschaft mit Betreuungsräumen“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. April 2017VV 415Bebauungsplan Nr. 687 Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld „Generationen- und Kulturenübergreifende Siedlungsgemeinschaft mit Betreuungsräumen“Anfrage
  3. 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1373Bebauungsplan Nr. 687 Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld "Generationen- und Kulturenübergreifende Siedlungsgemeinschaft mit Betreuungsräumen"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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