Höchst: Busbahnhof nur für Busse
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, dass der Busbahnhof nur für Busse genutzt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtsberechtigung bereits eindeutig beschildert ist und zusätzliche Beschilderungen nicht zulässig wären.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Zufahrtsberechtigung des Busbahnhofs ist eindeutig beschildert. Weitere Beschilderungen und/oder Markierungen würden eine Überbeschilderung darstellen, die gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig ist. Zudem würde dies dem bewussten Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden auch nicht entgegenwirken. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2021OFOF 43/6Höchst: Busbahnhof nur für BusseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021OMOM 142Höchst: Busbahnhof nur für BusseDirektanregung
- 26. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1370Höchst: Busbahnhof nur für BusseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab