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Sicherung von Ladestandorten für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Sicherung von Ladestandorten für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge, um den Parkdruck in Wohngebieten zu reduzieren. Es wird betont, dass Carsharing eine wichtige Rolle spielt und die Stadt keine eigene Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen errichten wird, sondern gewerbliche Anbieter unterstützt. Langfristig soll die Ladeinfrastruktur auf Schnellladen ausgerichtet werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat sieht Carsharing als wichtigen Baustein, um verdichtete Wohngebiete vom Parkdruck durch die privaten Pkw der Anwohnenden zu entlasten. Der Magistrat legt seinen Fokus auf stationsgebundene Angebote beziehungsweise auf kombinierte Angebote, bei denen die Verlässlichkeit langfristig reservierbarer stationsgebundener Angebote mit den kurzfristig und spontan buchbaren free-floating Angeboten kombiniert werden können. Beide Angebote tragen nachweislich am stärksten dazu bei, die private Motorisierung zu redudzieren. Der Magistrat geht davon aus, dass mittel- bis langfristig kein wesentlicher Unterschied zwischen konventionellem Carsharing und E-Carsharing bestehen wird. Derzeit bieten Carsharing-Stationen auf privaten Stellplätzen die besten Voraussetzungen für E-Carsharing. Zu
  2. Nachdem durch eine Änderung des Hessischen Straßengesetzes die Einrichtung von Carsharing-Stationen nun auch auf öffentlichen Verkehrsflächen rechtssicher möglich ist, beabsichtigt der Magistrat hiervon Gebrauch zu machen. Entsprechende Vergabeverfahren werden derzeit konzipiert und vorbereitet. Zu
  3. Gemäß des Vortrags des Magistrats vom 20.09.2019, M 140, sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835, plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open Market Modells werden aber Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur angenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung der beteiligten Fachämter gegebenenfalls vertraglich gestattet. Der Stadt ist es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich, auf einzelne Anbieter direkt zuzugehen. Anbieter von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum nutzen zumeist Fördermittel des Bundes, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Die Förderbedingungen wiederum setzen eine öffentliche Zugänglichkeit voraus. Eine exklusive oder teil-exklusive Nutzung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum durch Carsharing-Anbieter ist daher nicht möglich. Neue Förderprogramme adressieren auch die Anbieter von Carsharing als potentielle Fördernehmer für Ladeinfrastruktur. Inwieweit die Carsharing-Anbieter davon Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Der Magistrat geht davon aus, dass sich der Aufbau von E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in den kommenden Monaten dynamisch entwickelt. Aktuell sind von der Bundesnetzagentur 303 öffentlich zugängliche E-Ladestationen in Frankfurt gelistet (274 AC/29 DC). Aktuell hat die Stadt Frankfurt am Main Gestattungsverträge für die Errichtung von zusätzlichen E-Ladesäulen frei gegeben: 69 Lade-Standorte mit 127 Ladeplätzen (AC-Laden) können damit auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden. Weitere ca. 60 Pilotstandorte mit 110 Ladeplätzen (AC-Laden) sind in der abschließenden Prüfung und werden voraussichtlich bis Ende Mai 2022 genehmigt. Die Mainova AG wird in 2022 insgesamt sieben Schnellladehubs (DC-Laden) mit einer Leistung von 4 x 150 kW aufbauen, davon fünf auf öffentlichen Flächen. Darüber hinaus ist ein Ausbau der Ladeinfrastruktur mit ca. 300 Ladepunkte in den Innenstadt-Parkhäusern der Parkhausbetriebsgesellschaft vorgesehen. Fachinstitutionen gehen davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet werden muss. Seitens zahlreicher Gewerbetreibender aus Handel und Wirtschaft sind Investitionen in Ladeinfrastruktur auf deren Flächen angekündigt oder bereits in der Umsetzung. Zu
  4. Der Magistrat sieht keine Konkurrenzsituation zwischen Ladestandorten für privates Laden und dem Laden für Carsharing-Fahrzeuge. Zu
  5. Unter Berücksichtigung der oben genannten Randbedingungen ergibt sich für den Magistrat keine Veranlassung für die Sicherung von Ladestandorten für das Carsharing mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Langfristig ist die Ladeinfrastruktur vorrangig auf das Schnellladen auszurichten, so dass sich die Energieaufnahme für alle Betriebsformen des Carsharing ähnlich gestaltet, wie mit konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Zu
  6. Der Magistrat erarbeitet aktuell ein Konzept zur Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum für Carsharing Fahrzeuge. Hierbei werden nach den o.g. Gesichtspunkten und in Abstimmung mit den Anbietern auch Möglichkeiten zum Laden geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2022OFOF 202/3Sicherung von Ladestandorten für Elektro-Carsharing-FahrzeugeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2022OMOM 1754Sicherung von Ladestandorten für Elektro-Carsharing-FahrzeugeDirektanregung
  3. 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1363Sicherung von Ladestandorten für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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