Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei ausweiten
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit, die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei auszuweiten, da dies zu einer Reduzierung der Überwachungsdichte führen würde. Die Unfallstatistik zeigt, dass die meisten Unfälle tagsüber geschehen, was die Ausweitung der Dienstzeiten nicht rechtfertigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei unverändertem Personalbestand würde eine Ausweitung der Dienstzeiten immanent zu einer Reduzierung der Überwachungsdichte während des Tages führen. Dies ist nicht zielführend, da es die Probleme tagsüber weiter verschärfen würde. Eine Ausweitung der Dienstzeiten würde eine deutliche Steigerung der Planstellen erfordern. Vom Umstand abgesehen, dass es derzeit bereits schwierig ist, die offenen Stellen zu besetzen, wird dazu auch keine Notwendigkeit gesehen. Die Verkehrsüberwachung dient primär der Unfallprävention und der Reduzierung von Verkehrsimmissionen. Beides ist abhängig vom Verkehrsaufkommen, welches außerhalb der Dienstzeiten stark reduziert ist. Die Unfallstatistik der Polizei zeigt auch für 2020, dass montags bis freitags täglich 321 bis 370 Unfälle zu verzeichnen sind, samstags 259 und sonntags 175. Im Tagesverlauf liegen zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr stündlich zwischen 93-179 Unfälle und zwischen 20:00 bis 6:00 Uhr zwischen 4 bis 62 Unfälle vor. Somit wird für eine Ausweitung der Dienstzeiten kein hinreichender Bedarf gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2022OFOF 337/1Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2022OMOM 1600Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei ausweitenDirektanregung
- 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1355Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab