Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei ausweiten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei auszuweiten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frankfurt rund um die Uhr zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die aktuelle Dienstzeit nicht ausreicht, um Falschparker zu kontrollieren und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu garantieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , die Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei auszuweiten, sodass diese auch in der Nacht sowie an Wochenenden durchgehend im Dienst ist.
Begründung
Aktuell ist die städtische Verkehrspolizei nur Montag bis Freitag von 07:00-22:00 Uhr sowie Samstag von 10:00-18:00 Uhr im Dienst. Falschparkende haben sich bereits darauf eingestellt und nehmen ihren persönlichen Stellplatz außerhalb dieser Zeiten in Anspruch. Sie behindern und gefährden dadurch zu Fuß Gehende sowie Radfahrende oder Rettungsfahrzeuge. Die Landespolizei, welche zu diesen Zeiten ebenfalls reduziert im Einsatz ist, ist oftmals mit dem Bahnhofsviertel und der Partyszene anderweitig ausgelastet. In einer Metropole wie Frankfurt muss jedoch sichergestellt werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung rund um die Uhr gewährleistet sind. Da die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erhöht wurden, könnte die Stadt zusätzliche Einnahmen erzielen, um dringend benötigte Projekte zu finanzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2022OFOF 337/1Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1600Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei ausweitenDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1355Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats