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Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 134

Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Zu 1) Die Sanierung der KT Westhafen befindet sich in ihrer letzten Phase. Der Innenausbau erfolgt bereits parallel zur Sanierung, sodass die KT voraussichtlich Ende April 2015 fertiggestellt wird. Die Übergabe an den Träger (ev. Regionalverband) ist im Mai 2015 geplant. Zu 2) Der Ortstermin mit dem OBR und dem Träger (ev. Regionalverband) hat am 11.11.2014 stattgefunden. Zu 3) Für die KT Westhafen wurden Landesfördermittel i. H. v. 300.000 € bewilligt. Diese wurden bereits ausbezahlt sodass evtl. Rückzahlungsanspruche entstehen können. Ein Antrag auf eine Fristverlängerung der Fertigstellung wurde am 20. November 2014 an das Regierungspräsidium Kassel versendet. Eine Antwort steht noch aus. Zu 4) Durch den Umzug der Kindergartenkinder aus der Kita Windmühlstraße in die Kita Gutleutstraße wurde eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus in der Hafenstraße geschaffen. Das Stadtschulamt hat zusammen mit dem Träger und dem Evangelischen Regionalverband lange nach einer Lösung des Problems gesucht. Es wurden mehrere Varianten geprüft, die nicht umsetzbar waren. Für die Auslagerung in Container fehlte ein geeignetes Grundstück. Allen Beteiligten ist klar, dass der Umzug in die Gutleutstraße unter den Begleitumständen, das einzig mögliche war. Die Kapazitäten im Bereich Kindergarten sind im Kita-Planungsbezirk Bahnhof/Gutleut recht gut. Es besteht die Möglichkeit neben der evangelischen Kita in der Gutleutstraße auch die Angebote der beiden städtischen Kinderzentren (KIZ 82 und KIZ 12) und der Kita im Behördenzentrum zu nutzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2014OFOF 522/1Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Oktober 2014VV 1120Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?Anfrage
  3. 23. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 134Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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