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Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

Vorlagentyp: OFSPD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt?
  2. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden.

Inhalt

Antrag vom 21.09.2014, OF 522/1

Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt?
  2. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2014Sie sind hier
    OFOF 522/1Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Oktober 2014VV 1120Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?Anfrage
  3. 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 134Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 35 · 07.10.2014
TO I, TOP 28
Beraten
Auskunftsersuchen V 1120 2014 a) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
Alle
zu b)
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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