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Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347

Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Die Helmut-Sittler-Promenade hat neben der Erholungsfunktion auch als öffentliche Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer eine hohe Bedeutung. So besteht beispielsweise ein nachvollziehbares Interesse, den Arthur-von-Weinberg-Steg zwecks Mainquerung zu nutzen, der auf direktem Weg über die Promenade erreicht wird. Eine zweifache Gleisquerung inklusive umständlicher und somit unattraktiver Wegeführung über den asphaltierten Fechenheimer Leinpfad findet keine Akzeptanz bei Radfahrenden von und nach Offenbach. Darüber hinaus ist der Uferweg für Ausflügler besonders interessant, er ist übersichtlich und verläuft "naturnah". Ohne eine Attraktivierung des asphaltierten "Fechenheimer Leinpfads" durch eine funktionierende, Umweg frei und nachvollziehbare Führung des Radverkehrs, wird die gewünschte Entflechtung der Verkehrsströme in der Praxis nicht funktionieren. Der Promenadenweg war nie per verkehrsrechtlicher Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde als reiner Fußweg ausgewiesen; die bis zur Entfernung vorhandene Beschilderung war ohne Genehmigung angebracht worden. Ein Ausschluss bzw. Verbot des Radverkehrs kann straßenverkehrsrechtlich nicht begründet werden. Geschilderte Konflikte zwischen Radfahrenden und Spaziergängern aufgrund von eindeutigem Fehlverhalten gibt es im gesamten Stadtgebiet und sind nicht durch zusätzliche Verkehrsregelungen vermeidbar. Eine Ahndung solcher Verstöße ist nur durch eine entsprechende Verkehrsüberwachung möglich. Hierfür genügt es bereits, dass rücksichtsloses bzw. gefährdendes Verhalten vorliegt. Ein Fahrverbot, welches unverhältnismäßiger Weise sämtlichen Radverkehr betreffen würde, ist für solche Sanktionen nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der vorliegenden Anregung nicht zu folgen vermag.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2015OFOF 335/11Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Juni 2015OMOM 4262Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeDirektanregung
  3. 11. September 2015Sie sind hier
    STST 1347Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade
    Stellungnahme
  4. 21. September 2015OFOF 353/11Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 5. Oktober 2015OMOM 4561Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeDirektanregung
  6. 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 56Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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