Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade
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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg08.04.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 06.06.2015
Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert, auf der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) werden an den alten Stellen wieder angebracht.
- Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen:
- a)Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung
- b)Arthur-von-Weinberg-Steg, in südlicher und nördlicher Richtung
- c)Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim", an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen/Uferpromenade in südlicher Richtung
- Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung v erweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern. Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen, ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrerinnen und Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit in eine legitime Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden, ist es dringendst erforderlich, zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer durch die Polizei von der Promenade sowie auch von den dortigen Spaziergängerinnen und Spaziergänger dauerhaft ferngehalten werden können. Die Maßnahme ist dringlich, um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2015OFOF 335/11Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4262Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeDirektanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1347Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-PromenadeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats