Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade
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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg08.04.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Arthur-von-Weinberg-Steg per E-MailBegründung
Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen.
- Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen.
- a)Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung
- b)Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung
- c)Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 06.06.2015, OF 335/11
Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen.
- Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen.
- a)Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung
- b)Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung
- c)Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2015Sie sind hierOFOF 335/11Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2015OMOM 4262Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeDirektanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1347Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-PromenadeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (=Annahme); bei Enthaltung 1 GRÜNE