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Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen.
  2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen.
    • a)Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung
    • b)Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung
    • c)Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen.

Inhalt

Antrag vom 06.06.2015, OF 335/11

Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen.
  2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen.
    • a)Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung
    • b)Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung
    • c)Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2015Sie sind hier
    OFOF 335/11Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Juni 2015OMOM 4262Radfahrverbot auf der HelmutSittler-PromenadeDirektanregung
  3. 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1347Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-PromenadeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 42 · 29.06.2015
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4262 2015 Die Vorlage OF 335/11 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender 3. Punkt angefügt wird: "Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung verweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD1 GrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (=Annahme); bei Enthaltung 1 GRÜNE

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