Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1345
Betreff: Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Im Rahmen der Begründung wird ausgeführt, dass ortsfremde Personen ihren Müll auf der Gemarkung Nieder-Eschbach entsorgen und dies vermutlich der Tatsache geschuldet sei, dass die anliegenden Kommunen hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die Müllentsorgung erheben. Der Müll müsste von den betroffenen Landwirten auf eigene Kosten entsorgt werden oder verbleibe in der Landschaft. Diese Aussagen decken sich nicht mit den Erfahrungen des Umweltamtes und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt. Das Umweltamt hat 2014 mehrfach die Beseitigung von illegalem Müll auf Feldern in Nieder-Eschbach angeordnet. Diese Kosten wurden den Eigentümern nicht in Rechnung gestellt. Es handelte sich hauptsächlich um Schadstoffe, Bauschutt und Autoreifen, seltener um Sperrmüll. Die Entsorgung von Bauschutt ist in Frankfurt am Main ebenfalls kostenpflichtig. Auch sind Schadstoffe und Autoreifen nicht mit dem Sperrmüll zu entsorgen, sondern sind auf den Bauhöfen abzugeben. Im Rahmen der Verursacherermittlung ist festzustellen, dass aus diesen Gründen auch Frankfurter Bürger zu den Verursachern von illegalen Müllablagerungen gehören. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in den Gemarkungen der angrenzenden Gemeinden illegale Müllablagerungen durch Frankfurter Bürger erfolgen. Dem Lösungsvorschlag, ein Abkommen zu treffen zur gegenseitigen, kostenfreien Müllentsorgung mit anderen Städten, kann nicht gefolgt werden, da die Abfallgebühren in Frankfurt am Main auf die hier anfallenden Kosten und die der Bürgerschaft angebotenen Dienstleistungen kalkuliert sind; insbesondere ist hier die bürgerfreundliche gebührenfreie Sperrmüllentsorgung hervorzuheben. Die entsprechenden Satzungen (Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung) gelten ausschließlich für Frankfurter Liegenschaften, deren Eigentümer und Nutzer (Mieter, Gewerbetreibende). Eine Öffnung der Dienstleistungen der hiesigen Abfallwirtschaft für Personen, die nicht in Frankfurt am Main gebührenpflichtig veranlagt sind, ist rechtlich ausgeschlossen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wird in Bereichen, die besonders häufig für illegale Entsorgungen genutzt werden einzelne Observierungen beauftragen, um die Verursacher zu ermitteln und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ggf. Strafverfahren einleiten zu lassen. Darüber hinaus werden wir gerne einen Erfahrungsaustausch mit den umliegenden Gemeinden Oberursel, Bad Homburg, Karben und Bad Vilbel anregen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2014OFOF 231/15Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juli 2014OMOM 3300Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindernDirektanregung
- 10. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1345Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab