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Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 26.06.2014

Betreff: Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Der Magistrat wird gebeten, mit den angrenzenden Kommunen im Frankfurter Norden ein Konzept zur Verhinderung illegaler Müllentsorgung auf Frankfurter Gebiet zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 15 vorzustellen.

Begründung: Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger aus Nieder-Eschbach, dass ortsfremde Personen ihren Müll in erheblicher Menge auf der Gemarkung Nieder-Eschbach (auf landwirtschaftlich genutzten Feldern) entsorgen. Zum Teil hat dies wohl den Grund, dass die anliegenden Kommunen hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die Müllentsorgung erheben und einige Personen diese einsparen wollen. Dieser Müll muss dann von den betroffenen Landwirten auf eigene Kosten entsorgt werden oder bleibt in den Ecken einfach liegen. Eine mögliche Lösung liegt in einem Abkommen zur gegenseitigen, kostenfreien Müllentsorgung mit anderen Städten. So könnten dann Nieder-Eschbacher Einwohner den Wertstoffhof in Ober-Eschbach und die Bad Homburger Einwohner den in der Max-Holder-Straße gebührenfrei nutzen. Eine weitere Lösung kann die Angleichung von Abfallgebühren sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2014OFOF 231/15Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. Juli 2014Sie sind hier
    OMOM 3300Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern
    Direktanregung
  3. 10. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1345Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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