Keine Spielhallen in Bergen-Enkheim
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1343
Betreff: Keine Spielhallen in Bergen-Enkheim Dem Magistrat als Erlaubnisbehörde steht bei der Entscheidung über die Erteilung gewerberechtlicher Spielhallenkonzessionen nach § 9 des Hessischen Spielhallengesetzes kein Ermessen zu, d.h. eine Spielhallenerlaubnis ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Gewerbetreibende verfügt insoweit über einen gerichtlich einklagbaren Rechtsanspruch. Seit Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) zum 30.06.2012 können neue Spielhallenerlaubnisse jedoch nur noch unter den hierin genannten (verschärften) Bedingungen erteilt werden. Allerdings enthält der § 15 Hessisches Spielhallengesetz Übergangsbestimmungen für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Betriebe. Danach gelten Spielhallen, für die bis zum 28.Oktober 2011 eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erteilt worden war, bis zum Ablauf von fünf Jahren als mit dem neuen Gesetz vereinbar. Spielhallen, denen im Zeitraum vom 29.Oktober 2011 bis 29.Juni.2012 eine Erlaubnis erteilt wurde, gelten bis zum Ablauf von einem Jahr als mit dem Gesetz vereinbar. Da den derzeitigen 2 Spielhallenbetrieben in Bergen-Enkheim (beide Borsigallee 45) eine Erlaubnis vor dem 28.Oktober 2011 erteilt wurde, sind für diese erst am 01.07.2017 Erlaubnisse nach neuer Rechtslage erforderlich, solange kein Betreiberwechsel stattfindet. Gibt ein derzeitiger Betreiber die Nutzung vor diesem Zeitpunkt auf, muss sich der Nachfolger sofort den strikteren Vorschriften des HSpielhG für eine Erlaubniserteilung stellen. Weitere Steuerungsmöglichkeiten zur Beschränkung oder zum Ausschluss von Spielhallen bietet auch das geltende Baurecht. Außer für die zwei Spielhallen in der Borsigallee 45 wurden bisher keine weiteren Baugenehmigungen für Spielhallen in Bergen-Enkheim erteilt. Aktuell sind auch keine entsprechenden Bauanträge anhängig. Daneben geht der Magistrat davon aus, dass die Attraktivität der wirtschaftlichen Unternehmung Spielhalle auch durch die Erhöhung der Spielapparatesteuer - seit 01.01.2013 beträgt diese für Geldspielgeräte 20 % - deutlich gebremst wird und schon allein dadurch entsprechende Antragstellungen rückläufig sind bzw. bestehende Standorte durch die Betreiber betriebswirtschaftlich neu beurteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2013OFOF 174/16Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 9. April 2013OAOA 364Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimAnregung
- 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1343Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab