Keine Spielhallen in Bergen-Enkheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: dass für Bergen-Enkheim - Ortsbezirk 16 keine Spielhallenerlaubnis (§ 33i GewO) noch eine Geeignetheitsbescheinigung zur Aufstellung von "-Spielautomaten* (-§-$3c' Abs. 0 GewO) erteilt wird. Begründung: Das geltende Baurecht bietet Steuerungsmöglichkeiten zum Ausschluss von Spielhallen. Spielhallen wirken sich erheblich belastend auf das Wohnumfeid aus. Überall, wo Spielhallen eingerichtet werden, entsteht Protest unter den Anwohnern. Wegen der gesellschaftlichen Auswirkungen im Umfeld der Spielhallen kann Bergen-Enkheim auf Spielhallen sehr gut verzichten.
Inhalt
Antrag vom 22.03.2013, OF 174/16
Betreff: Keine Spielhallen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: dass für Bergen-Enkheim - Ortsbezirk 16 keine Spielhallenerlaubnis (§ 33i GewO) noch eine Geeignetheitsbescheinigung zur Aufstellung von "-Spielautomaten* (-§-$3c' Abs. 0 GewO) erteilt wird.
Begründung: Das geltende Baurecht bietet Steuerungsmöglichkeiten zum Ausschluss von Spielhallen. Spielhallen wirken sich erheblich belastend auf das Wohnumfeid aus. Überall, wo Spielhallen eingerichtet werden, entsteht Protest unter den Anwohnern. Wegen der gesellschaftlichen Auswirkungen im Umfeld der Spielhallen kann Bergen-Enkheim auf Spielhallen sehr gut verzichten.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2013Sie sind hierOFOF 174/16Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 9. April 2013OAOA 364Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimAnregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1343Keine Spielhallen in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE