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Überdachung der Bushaltestellen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Überdachung weiterer Bushaltestellen erst bei einem barrierefreien Ausbau mit ortsfesten Wartehallen vorzunehmen. Zudem wird die Möglichkeit der Begrünung von Wartehallen geprüft, wobei die bestehenden Strukturen dies derzeit nicht zulassen. Die ersten begrünten Wartehallen sollen voraussichtlich 2023 im Rahmen von Umbauten aufgestellt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

1) Überdachung weiterer Bushaltestellen

Bushaltestellen mit einfacher Ausstattung (mit Sitzbank) werden erst bei einem barrierefreien Ausbau mit einer ortsfesten Wartehalle nachgerüstet, sofern die Haltestelle genügend Einsteiger verzeichnet und am Standort ausreichend Platz ist sowie Leitungstrassen oder Baumwurzeln dies zulassen. Die Aufstellung einer ortsfesten Wartehalle ist aufwendig und kostenintensiv, da diese ein Bodenfundament, einen Stromanschluss und eine Erdung benötigt. Daher werden ortsfeste Wartehallen an Bushaltestellen i. d. R. nur im Rahmen einer baulichen Gesamtmaßnahme nachgerüstet. Für die beispielhaft genannte Bushaltestelle "Altkönigstraße" liegen noch keine zeitlich konkretisierten Planungen für einen barrierefreien Ausbau vor.

Die Wartehalle an der seit Jahren ungenutzten Bushaltestelle in der Feldbergstraße (vor Haus Nr. 49) ist für eine barrierefreie Bushaltestelle außerhalb des Ortsbezirks 2 reserviert.

2) Begrünung von Wartehallen

Auf den bislang in Frankfurt am Main verwendeten Wartehallen an Bushaltestellen können keine Beete angelegt werden. Weder die vorhandenen Dächer noch die Statik der Wartehallen sind für eine nachträgliche Begrünung ausgelegt. Ein zusätzliches Gewicht von bis zu 75 kg/m², wovon bei einer Begrünung ausgegangen werden muss, können die Wartehallen im Bestand nicht tragen. Hinzu kommt, dass derzeit die meisten Wartehallen im Rahmen von Verträgen durch externe Dienstleister errichtet und betreut werden. Für den Austausch einer älteren Bestandswartehalle gegen eine neue Wartehalle, die werksseitig mit einer Dachbegrünung versehen ist, sind nach neuerlichen Schätzungen mindestens 30.000 € (netto) aufzubringen.

Im Rahmen einzelner Pilotprojekte im Stadtgebiet wird geprüft, ob und inwieweit vorhandene Wartehallen umgerüstet werden können und wie hoch der tatsächliche Gesamtaufwand dafür ist. Dann kann entschieden werden, ob die Investition in die nachträgliche Dachbegrünung vor dem Hintergrund anderer notwendiger Ausgaben vertretbar wäre. An Bushaltestellen wurden - im Gegensatz zu einzelnen Straßenbahnhaltestellen - bislang noch keine Pilotprojekte zur nachträglichen Dachbegrünung durchgeführt, da sich die Bauformen und Statiken der vorhandenen Wartehallen als hierfür unzulänglich erwiesen haben.

Bei Neubeschaffungen von Wartehallen für oberirdische Schienenhaltestellen sowie Bushaltestellen werden diese in der Regel mit werksseitiger Begrünung (Sedumgräser) bestellt. Vereinzelt wurden an oberirdischen Schienenhaltestellen bereits neue Wartehallen mit Begrünung aufgestellt. Bei Bushaltestellen werden die ersten Wartehallen mit begrünten Dächern voraussichtlich 2023 im Zuge barrierefreier Umbauten oder Nachrüstungen aufgestellt, soweit nicht Wartehallen aus dem Bestand herangezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2022OFOF 410/2Überdachung der Bushaltestellen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. September 2022OMOM 2731Überdachung der Bushaltestellen im OrtsbezirkDirektanregung
  3. 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 133Überdachung der Bushaltestellen im Ortsbezirk
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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