Ausbau vorhandener Schulstandorte im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Ausbau und die Sanierung der Schulstandorte im Ortsbezirk 10, um den individuellen Bedürfnissen der Schulen gerecht zu werden. Dies geschieht durch regelmäßige Begehungen und die Entwicklung entsprechender Maßnahmen, insbesondere an der Münzenbergerschule, wo bereits eine Großbaumaßnahme initiiert wurde.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat prüft regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Schulen die räumliche Situation und etwaige Erweiterungsnotwendigkeiten vor Ort im Blick zu behalten. Das Ziel ist, individuelle Lösungen für die einzelnen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 zu finden bzw. entsprechende Maßnahmen anzustoßen. Zur Bedarfsfeststellung wurden an den Grundschulen zuletzt vollumfänglich Begehungen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Begehungen werden nun von den Fachabteilungen des Stadtschulamtes ausgearbeitet und in Absprache mit den Schulen werden sukzessive die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet.
Da an der Münzenbergerschule der Bedarf für eine Großbaumaßnahme bereits ermittelt werden konnte, wurde hier die Planungsphase zur Sanierung und Erweiterung der Schule seitens des Stadtschulamtes bereits eigeninitiativ in die Wege geleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2021OMOM 7267Sehr hoher Raumbedarf der Carlo-Mierendorff-SchuleDirektanregung
- 22. November 2022OFOF 469/10Ausbau vorhandener Schulstandorte im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Dezember 2022OMOM 3224Ausbau vorhandener Schulstandorte im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1339Ausbau vorhandener Schulstandorte im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab