Spielplätze in Bergen-Enkheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1332
Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Es besteht keine Notwendigkeit, zusätzliche rechtliche Grundlagen zu schaffen. Laut § 2 (1) der gültigen Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main haben sich alle Benutzer in den Grünanlagen, zu denen die Spielplätze zählen, so zu verhalten, dass diese nicht in ihren Funktionen (nach § 1 Abs. 3 und 4 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main) beeinträchtigt werden. Sie haben sich darüber hinaus so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Dieses Verhalten wird bedauerlicherweise nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt in oben genannter Art gelebt. Das Fachamt hat ergänzend ein neues Spielplatzschild entwickelt mit Informationen u.a. zur Spielplatznutzung, dem Hinweis auf die Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main, den Nutzungszeiten und bei Bedarf auch der Altersbegrenzung. Seit 2014 werden die Schilder schrittweise auf den Spielplätzen angebracht. Ca. 50 Spielplätze wurden bereits ausgestattet, die weiteren Spielplätze folgen sukzessive. Aus logistischen, personellen und haushaltstechnischen Gründen kann die Beschilderung nur nach und nach stattfinden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten noch nicht alle Spielplätze mit der neuen Beschilderung versehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OFOF 10/16Spielplätze in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 31. Mai 2016OAOA 19Spielplätze in Bergen-EnkheimAnregung
- 4. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1332Spielplätze in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab