Spielplätze in Bergen-Enkheim
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung vom 31.05.2016, OA 19 entstanden aus Vorlage: OF 10/16 vom 03.05.2016
Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Spielplätze in Bergen-Enkheim so auszustatten, dass für die Ordnungsbehörden rechtliche Grundlagen wie Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen geschaffen werden. Hierbei sollten die Nutzungszeiten in Abstimmung mit ander en Frankfurter Einrichtungen auf 22:00 Uhr begrenzt werden. Zudem sollten Schilder mit einer Spielplatzordnung aufgestellt werden.
Begründung: Kinder lieben es, auf Spielplätzen herumzutollen. Damit Spiel und Spaß auch ungetrübt bleiben, sind Spielplätze und Freizeitanlagen frei von Verletzungsgefahren zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Normen verpflichten deshalb Betreiber von Spielplätzen zu regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Wartungen der Einrichtungen. Ist wegen der Beschaffenheit eines Spielplatzes mit besonderen Belästigungen für die Anwohner zu rechnen, so sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Begehungen nach Beschwerden von Eltern und Anwohnern zeigen jedoch, dass Spielplätze vermehrt als Aufenthaltsorte für ältere Jugendliche, verbunden mit ruhestörendem Lärm und partyähnlichen Gelagen, sowie als Drogenumschlagplätze genutzt werden. Es ist teilweise nicht mehr möglich, Kleinkinder gefahrlos spielen zu lassen, da die nächtlichen Besucher neben Flaschen, teilweise mit Resten von Alkohol oder gar zerbrochen, auch Fäkalien und Erbrochenes hinterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OFOF 10/16Spielplätze in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 31. Mai 2016Sie sind hierOAOA 19Spielplätze in Bergen-EnkheimAnregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1332Spielplätze in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)