Spielplätze in Bergen-Enkheim
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Spielplätze in Bergen-Enkheim so ausstatten zu lassen, dass für die Ordnungsbehörden rechtliche Grundlagen wie Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen geschaffen werden. Zudem sollten Schilder mit einer Spielplatzordnung angebracht, bzw. aufgestellt werden. Begründung: Kinder lieben es, auf Spielplätzen herumzutollen. Damit Spiel und Spaß auch ungetrübt bleiben, sind Spielplätze und Freizeitanlagen frei von Verletzungsgefahren zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Normen verpflichten deshalb Betreiber von Spielplätzen zu regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Wartungen der Einrichtungen. Ist wegen der Beschaffenheit eines Spielplatzes für Kinder mit besonderen Belästigungen für die Anwohner zu rechnen, so sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Begehungen nach Beschwerden von Eltern und Anwohner zeigen jedoch, dass Spielplätze vermehrt als Aufenthaltsorte für ältere Jugendliche verbunden mit ruhestörendem Lärm und Partyähnlichen Saufgelagen sowie als Drogenumschlagplätze genutzt werden. Es ist teilweise nicht mehr möglich Kleinkinder gefahrlos spielen zu lassen da, die nächtlichen Besucher neben Flaschen, teilweise inhaltlich mit Resten von Alkohol, teilweise zerbrochen, auch Fäkalien und Erbrochenes hinterlassen.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2016, OF 10/16
Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Spielplätze in Bergen-Enkheim so ausstatten zu lassen, dass für die Ordnungsbehörden rechtliche Grundlagen wie Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen geschaffen werden. Zudem sollten Schilder mit einer Spielplatzordnung angebracht, bzw. aufgestellt werden.
Begründung: Kinder lieben es, auf Spielplätzen herumzutollen. Damit Spiel und Spaß auch ungetrübt bleiben, sind Spielplätze und Freizeitanlagen frei von Verletzungsgefahren zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Normen verpflichten deshalb Betreiber von Spielplätzen zu regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Wartungen der Einrichtungen. Ist wegen der Beschaffenheit eines Spielplatzes für Kinder mit besonderen Belästigungen für die Anwohner zu rechnen, so sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Begehungen nach Beschwerden von Eltern und Anwohner zeigen jedoch, dass Spielplätze vermehrt als Aufenthaltsorte für ältere Jugendliche verbunden mit ruhestörendem Lärm und Partyähnlichen Saufgelagen sowie als Drogenumschlagplätze genutzt werden. Es ist teilweise nicht mehr möglich Kleinkinder gefahrlos spielen zu lassen da, die nächtlichen Besucher neben Flaschen, teilweise inhaltlich mit Resten von Alkohol, teilweise zerbrochen, auch Fäkalien und Erbrochenes hinterlassen.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016Sie sind hierOFOF 10/16Spielplätze in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 31. Mai 2016OAOA 19Spielplätze in Bergen-EnkheimAnregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1332Spielplätze in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: WBE, 4 CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU.