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tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung im Gebiet des Ortsbeirats 1

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1330

Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung im Gebiet des Ortsbeirats 1 Zu Nr. 1 Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Ziele und Umsetzungswege der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mehrfach im Plenum erörtert und am 28.01.2010 einen Grundsatzbeschluss (§ 7481) gefasst hat. Damit hat die Stadt Frankfurt am Main ihre positive Grundhaltung zur Umsetzung der UN-BRK zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass zum 01.08.2011 ein neues Hessisches Schulgesetz (HSchG) in Kraft getreten ist. Das neue HSchG zielt ab auf eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des hessischen Schulwesens auf mehreren wichtigen Feldern, u.a. die Umsetzung der UN-BRK. Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung (§§ 49 ff. HSchG) sind zahlreiche Änderungen vollzogen worden deren Auswirkungen, z.B. die inklusive Beschulung von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen wohnortnahen Schule, spätestens zum Schuljahr 2012/13 zur Entfaltung kommen werden. Die neue Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung wird voraussichtlich erst im Februar/März 2012 in Kraft treten, so dass an dieser Stelle keine dezidierten Angaben zu Verfahrensfragen und Verwaltungsabläufen gegeben werden können. Das neue HSchG greift nach Einschätzung des Bildungsdezernats die Ziele der UN-BRK - "Regelschule als Regelfall" - jedoch nur defensiv auf. Es ist zu befürchten, dass es zu einer fachlich, rechtlich und wirtschaftlich problematischen Festschreibung eines Parallelsystems von Regel- und Förderschulen kommt. Darüber hinaus begründet das HSchG keinen subjektiven Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung und mögliche Widersprüche, z.B. gegen Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes zur Beschulung in der Förderschule, haben keine aufschiebende Wirkung. Im Rahmen des ersten umfassenden Schulentwicklungsplanes Sonderpädagogische Förderung (SEP-S), der in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt erstellt und von der Stadtverordnentenversammlung in 2005 verabschiedet wurde, wurden die seit Mitte der 1980er Jahre einsetzenden Bestrebungen eines Gemeinsamen Unterrichts (GU) an Frankfurter Schulen abgebildet und fortgeschrieben. Seit der Verabschiedung sind jedoch - aufgrund restriktiver Ressourcenvorgaben durch das Hessische Kultusministerium (HKM) - nur in geringem Umfang weitere GU-Plätze an Regelschulen neu hinzugekommen. Im Schuljahr 2011/12 nehmen stadtweit 422 Schüler(innen) am GU teil. Im Ortsbezirk 1 werden an der Ludwig-Börne-Schule 20 Schüler(innen) im GU beschult. Die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger hat diesen Schulentwicklungsprozess durch entsprechende räumliche und sächliche Vorkehrungen (Barrierefreiheit, IT-Ausstattung) gefördert und zudem die Schüler(innen)beförderung weiterentwickelt und den Bedürfnissen angepasst. In der Stadt Frankfurt am Main besteht seit knapp 20 Jahren mit dem Zentrum für Erziehungshilfe (ZfE) / Berthold-Simonsohn-Schule ein stadtweites ambulantes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die in und mit der Schule besondere emotionale oder soziale Probleme haben. Ziel ist, dass diese Kinder oder Jugendlichen in ihrer bisherigen Schule bleiben können. Im ZfE arbeiten Förderschullehrer(innen) und Fachkräfte der Sozialen Arbeit zusammen. Zudem gibt es eine bewährte Zusammenarbeit mit Fachkräften und Einrichtungen, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Das ZfE unterhält mittlerweile fünf lokale Beratungs- und Förderstationen (Innenstadt, Gallus, West, Nord und Ost) und eine Lernwerkstatt (Länderweg 41). Die Träger des ZfE sind das Staatliche Schulamt Frankfurt, die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und das Stadtschulamt. Dieses bewährte ambulante Beratungs- und Unterstützungsangebot soll auch in den kommenden Jahren mit Unterstützung der Stadt Frankfurt am Main fortgeführt und weiterentwickelt werden. Der SEP-S hat den weiteren, stufenweise Ausbau von Lernhilfeschulen zu Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) vorgesehen. Bis zum Schuljahr 2010/2011 haben folgende Schulen den Status eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums erhalten: Berthold-Simonsohn-Schule (für Erziehungshilfe); Bürgermeister-Grimm-, Karl-Oppermann-, Charles-Hallgarten-, Johann-Hinrich-Wichern-, Kasino- und Wallschule (für Lernhilfe); Hermann-Herzog-Schule (für Sehbehinderte); Weißfrauenschule (Sprachheilschule); Schule am Sommerhoffpark (für Hörgeschädigte) und Heinrich-Hoffmann-(Schule für Kranke). Alle BFZs für Sinnesbeeinträchtigte sowie die Heinrich-Hoffmann-Schule sind überregional tätig. Im Zuge des Inkrafttretens des neuen HSchG und den damit verbundenen gesetzlichen Änderungen der sonderpädagogischen Förderung sind durch das Staatliche Schulamt Frankfurt die Zuständigkeiten der sieben regionalen BFZs (Bürgermeister-Grimm-, Charles-Hallgarten-, Johann-Hinrich-Wichern-, Karl-Oppermann-, Kasino-, Wall- und Weißfrauenschule) zum Schuljahr 2011/2012 neu geordnet worden. In der Funktion eines überregionalen BFZ ist die Heinrich-Hoffmann-Schule für alle Frankfurter Gymnasien zuständig. Darüber hinaus erhalten die BFZs eine neue Rolle: Sie sind nach § 54, Abs.3 HSchG stimmberechtigte Mitglieder in den an den allgemeinen Schulen angesiedelten Förderausschüssen, die künftig über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung entscheiden. Die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger wird ebenfalls als stimmberechtigtes Mitglied in den Förderausschüssen vertreten sein und angehört werden, sofern angemessene Vorkehrungen im Rahmen räumlicher und sächlicher Ressourcen zu erörtern sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die sonderpädagogische Förderung vor dem Hintergrund der neuen Schulgesetzgebung in den nächsten Jahren qualitativ und quantitativ entwickeln wird. Die Stadt Frankfurt am Main wird die inklusive Beschulung gemäß Art. 24 der UN-BRK weiterhin konstruktiv begleiten und im Rahmen ihrer Schulträgerfunktion unterstützen. Zu Nr. 2 Es ist schwierig zum heutigen Zeitpunkt eine fundierte Aussage zu treffen, da nicht abzusehen ist, wie sich das schulische Anmeldeverhalten und damit die Schülerzahlen in Richtung inklusive Beschulung entwickeln werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten und fachlichen Einschätzungen ist jedoch anzunehmen, dass in den Grundschulen zum Schuljahr 2012/2013 entsprechende Anmeldungen für eine inklusive Beschulung eingehen werden. Falls die einzuberufenden Förderausschüsse eine inklusive Beschulung einstimmig befürworten, werden sich die allgemeinen Schulen - auch im Ortsbezirk 1 - sukzessive in Richtung "Schulen der Vielfalt" verändern. Zu Nr. 3 Im Schuljahr 2010/2011 besuchten insgesamt 1900 Schüler(innen) die städtischen Förderschulen in Frankfurt am Main. Weitere 361 Schüler(innen) besuchten die Förderschulen in freier Trägerschaft. Damit besuchten insgesamt 2261 Schüler(innen) die Frankfurter Förderschulen. Der prozentuale Anteil (sogenannte Förderschulquote) beläuft sich auf 3,91 % gemessen an der Anzahl aller Schüler(innen) im Schuljahr 2010/2011. Darüber hinaus besuchten in diesem Zeitraum 447 Schüler(innen) die beiden Schulen für Kranke (Heinrich-Hoffmann- und Hermann-Hesse-Schule). Die drei im Ortsbezirk 1 angesiedelten Förderschulen in städtischer Trägerschaft (Weißfrauen-, Berthold-Simonsohn- und Bürgmeister-Grimm-Schule) besuchten im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 526 Schüler(innen). Zu Nr. 4 Wie unter Nr. 1 bereits dargelegt, werden zum Schuljahr 2011/2012 insgesamt 422 Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht (GU) beschult. Die Zahl hat sich gegenüber dem Stand des SEP-S (348 Schüler(innen) im Schuljahr 2005/2006) nur leicht verändert, da ein weitergehender Ausbau des GU aufgrund enger Ressourcenvorgaben durch das HKM nicht realisiert werden konnte. Im Ortsbezirk 1 besuchen in diesem Schuljahr 20 Schüler(innen) GU-Maßnahmen in der allgemeinen Schule. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von knapp 5 % aller Schüler(innen), die stadtweit im GU beschult werden. Es liegen jedoch keine Informationen darüber vor, ob diese 20 Schüler(innen) ihren Wohnsitz ausnahmslos im Ortsbezirk 1 haben. Zu Nr. 5 Wie unter Nr. 1 ausgeführt, ist zum Schuljahr 2011/12 das neue HSchG in Kraft getreten, und im Zuge dessen ist die sonderpädagogische Förderung in Richtung inklusive Beschulung - unter Beibehaltung der Förderschulen - neu ausgerichtet worden. Nach Verlautbarungen des HKM soll diese Neuausrichtung mit den vorhandenen Ressourcen gesteuert und umgesetzt werden. Zusätzliche Unterstützungen für die Frankfurter Schullandschaft sind demnach nicht zu erwarten. Auf der Stadtebene bestehen jedoch seit Jahren ein fruchtbarer Dialog und ein intensiver fachlicher Austausch zwischen dem Staatlichen Schulamt Frankfurt und dem Stadtschulamt in Fragen der Schulentwicklungsplanung und der sonderpädagogischen Förderung. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für den Kultusbereich sind seitens des Bundes keine Unterstützungen im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK im Schulbereich (Art. 24) zu erwarten. Auch ist nicht bekannt, ob der Bund beabsichtigt, entsprechende Förderprogramme für die kommunalen Schulträger auf den Weg zu bringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2011OFOF 57/1tleutviertel InnenstadtFraktion: SPDTitel/Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung im Gebiet des Ortsbeirats 1Ortsbeiratsantrag
  2. 20. September 2011VV 135tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung im Gebiet des Ortsbeirats 1Anfrage
  3. 9. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1330tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung im Gebiet des Ortsbeirats 1
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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