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Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1330

Betreff:

Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße

Für den Ausbau der Treppenanlage werden private Grundstücksflächen benötigt. Der Erwerb wird zurzeit betrieben. Des Weiteren wird von Seiten des Fachamtes geprüft inwieweit die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Freimachen des Baufeldes gegeben sind. Sobald die Grundstücke sich in der Vermögensverwaltung des Fachamtes befinden und die notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen vorliegen, erfolgt die Erweiterung bzw. grundhafte Erneuerung der Treppenanlage.

Hinsichtlich der Herrichtung des verwilderten Grundstücks bleibt die Abwicklung des laufenden Räumungsverfahrens abzuwarten. Im Anschluss daran kann die Fläche neu verpachtet und die Pflege durch den neuen Pächter wieder ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bis zur Neuverpachtung des Geländes wird die Grundstücksfläche bedarfsweise gereinigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2007OFOF 555/9Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 6. Dezember 2007OMOM 1861Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeDirektanregung
  3. 3. März 2008STST 361Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeStellungnahme
  4. 25. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    STST 1330Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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