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Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OFFDP
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 – 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten: der S- und den U-Bahnen, den Bushaltestellen, den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert. Daten zur Treppe im IST-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger – unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen – 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite – mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m. Die vom Grünflächen- und Straßenbauamt angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2007, OF 555/9

Betreff:

Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

- diese Treppe in Richtung Bahndamm zu verbreitern;

- eine Rampe für Kinderwagen (und Fahrräder) im Zuge der Baumaßnahmen vorzusehen;

- die Treppe im Rahmen der Baumaßnahme stabiler zu gestalten;

- das verwilderte und vermüllte in Richtung Bahndamm angrenzende Grundstück, das sich im städtischen Besitz befindet und vom Liegenschaftsamt verwaltet wird, dauerhaft ordnungsgemäß zu gestalten;

- von dem Eigentümer der Liegenschaft Willibrachtstraße 16 ca. 2 bis 3 qm zwecks Erweiterung der Treppe zu erwerben.

Begründung:

Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 – 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten: der S- und den U-Bahnen, den Bushaltestellen, den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert.

Daten zur Treppe im IST-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger – unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen – 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite – mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m.

Die vom Grünflächen- und Straßenbauamt angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht.

Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2007Sie sind hier
    OFOF 555/9Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 6. Dezember 2007OMOM 1861Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeDirektanregung
  3. 3. März 2008STST 361Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeStellungnahme
  4. 25. August 2008Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1330Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 17 · 06.12.2007
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1861 2007 Die Vorlage OF 555/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

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