Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 – 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten: der S- und den U-Bahnen, den Bushaltestellen, den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert. Daten zur Treppe im IST-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger – unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen – 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite – mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m. Die vom Grünflächen- und Straßenbauamt angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2007, OF 555/9
Betreff:
Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- diese Treppe in Richtung Bahndamm zu verbreitern;
- eine Rampe für Kinderwagen (und Fahrräder) im Zuge der Baumaßnahmen vorzusehen;
- die Treppe im Rahmen der Baumaßnahme stabiler zu gestalten;
- das verwilderte und vermüllte in Richtung Bahndamm angrenzende Grundstück, das sich im städtischen Besitz befindet und vom Liegenschaftsamt verwaltet wird, dauerhaft ordnungsgemäß zu gestalten;
- von dem Eigentümer der Liegenschaft Willibrachtstraße 16 ca. 2 bis 3 qm zwecks Erweiterung der Treppe zu erwerben.
Begründung:
Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 – 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten: der S- und den U-Bahnen, den Bushaltestellen, den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert.
Daten zur Treppe im IST-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger – unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen – 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite – mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m.
Die vom Grünflächen- und Straßenbauamt angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2007Sie sind hierOFOF 555/9Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Dezember 2007OMOM 1861Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 3. März 2008STST 361Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 25. August 2008Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1330Treppenauf- und abgang von der Willibrachtstraße zur NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE