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Otto-Brenner-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1314

Betreff: Otto-Brenner-Straße Der Magistrat hat zwar Verständnis für die vorliegende Anregung, hinsichtlich seines Handelns ist er jedoch an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 39 StVO (Verkehrszeichen) gebunden. Diese besagt, dass Verkehrszeichen (dazu gehören Verkehrsschilder sowie auch Markierungen) grundsätzlich so sparsam wie möglich anzuordnen sind. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Für die Otto-Brenner-Straße bedeutet dies, dass keine Zickzackmarkierung angebracht werden darf, da dort die rechtliche Wirkung bereits durch die Beschilderung besteht. Bereits jetzt wird die Otto-Brenner-Straße durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit überwacht. Aufgrund der beschriebenen aktuellen Situation wird kurzfristig die Überwachungsdichte erhöht. Dauerhaft ist eine Intensivierung der Überwachung aufgrund der vielfältigen Aufgabengebiete und der großen Anzahl an verkehrlichen Schwerpunkten, die überwacht werden müssen, nicht möglich. Der Magistrat bittet hierfür um Verständnis. Hinsichtlich des Wunsches, auf öffentlichen Verkehrsflächen einen Behindertenparkplatz einzurichten, gibt der Magistrat zu bedenken, dass die Wohnanlage für betreutes Wohnen auf deren Liegenschaft über sehr große Parkflächen verfügt und auf diesen der gewünschte Behindertenparkplatz eingerichtet werden könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2015OFOF 1356/6Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Mai 2015OFOF 1376/6Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 19. Mai 2015OMOM 4166Otto-Brenner-StraßeDirektanregung
  4. 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1314Otto-Brenner-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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