Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5
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- Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule zeitnah optimieren08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1297
Betreff: Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5 Grundsätzlich sind entstehende Kosten kein primärer Faktor für die Verkehrsüberwachung. Der Ausgangspunkt der Entscheidung, in welcher Intensität Überwachungsmaßnahmen stattfinden, ist die personelle Situation. Da das Personalkontingent stark begrenzt ist, müssen vorrangig verkehrliche Schwerpunkte, also insbesondere die Innenstadt und umliegenden Bewohnerregelungsbereiche überwacht werden. Im Übrigen ist eine seriöse Gegenüberstellung von Sach- und Personalkosten auf einen konkreten Ortsbeirat bezogen nicht möglich. Es bestehen keine Filterfunktionen, welche eine Zuordnung von Verwarn- oder Bußgeldern nach Ortsbeiräten ermöglichen würde. Ebenso wenig ist zu ermitteln, wie viele Personen mit Tätigkeiten eingesetzt werden, die Aufgaben einzelner Ortsbeiräte betreffen. Für die Entscheidung, wo stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert werden, ist der Kostenfaktor ebenfalls als sekundär anzusehen. Die Auswahl der Örtlichkeiten richtet sich hauptsächlich nach Unfallschwerpunkten, das heißt, dass Standorte priorisiert werden müssen, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind. Zu den Punkten 1. bis 3. kann festgehalten werden, dass im Bereich des Ortsbeirats 5 insgesamt drei stationäre kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen des Herstellers GATSO installiert sind. Alle Geräte verwenden die Messart der Induktionsschleife. 2016 wurden hierdurch insgesamt 627 Rotlichtverstöße und 17.182 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die entsprechenden Verwarn- und Bußgelder belaufen sich auf eine Höhe von insgesamt etwa 425.000 €. Die Anlagen sind an den Bereichen Darmstädter Landstraße/Geleitstraße (Kosten 15.000 €; nur Erneuerung alter Standort, keine Anschaffung eines Messgerätes, da im Wechselbetrieb mit Offenbacher Landstraße), Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg (Kosten 67.000 €) und an der Ecke Schwanheimer Ufer/BAB 5 (Kosten 69.000 €) angebracht. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten für die Anlagen im Ortsbezirk 5 betragen jährlich ca. 9.000,00 €. In diesem Betrag sind auch die jährlichen Eichungen enthalten. Die Kosten für städtisches Personal (Betrieb, Auswertung und Bußgeldstelle) sind darin nicht enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2017OFOF 423/5Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2017VV 411Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Anfrage
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1297Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab