Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5
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Auskunftsersuchen vom 21.04.2017, V 411 entstanden aus Vorlage: OF 423/5 vom 16.03.2017
Betreff: Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 zum Einsatz kommen. Es wird um die Nennung des Typs und des jeweiligen Aufstellungsortes gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten mitzuteilen, was die Anschaffung der einzelnen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 gekostet haben; 2. was der Betrieb der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 gekostet hat und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch die einzelnen Anlagen erwirtschaftet wurden; 3. welche Kosten im Jahr 2016 durch die Kontrolle der Einhaltung von Parkverboten und Anwohnerparkflächen durch Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Ortsbezirk 5 entstanden sind, und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch diese erwirtschaftet wurden.
Begründung: Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Ortsbeirat Anregungen bzw. Anträge zur Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung an den Magistrat heranträgt, stellen die bei der Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung entstehenden Kosten einen entscheidenden Faktor dar. Es wäre daher wünschenswert, hierüber Kenntnis zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2017OFOF 423/5Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2017Sie sind hierVV 411Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Anfrage
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1297Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen