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Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 21.04.2017, V 411 entstanden aus Vorlage: OF 423/5 vom 16.03.2017

Betreff: Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 zum Einsatz kommen. Es wird um die Nennung des Typs und des jeweiligen Aufstellungsortes gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten mitzuteilen, was die Anschaffung der einzelnen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 gekostet haben; 2. was der Betrieb der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 gekostet hat und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch die einzelnen Anlagen erwirtschaftet wurden; 3. welche Kosten im Jahr 2016 durch die Kontrolle der Einhaltung von Parkverboten und Anwohnerparkflächen durch Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Ortsbezirk 5 entstanden sind, und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch diese erwirtschaftet wurden.

Begründung: Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Ortsbeirat Anregungen bzw. Anträge zur Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung an den Magistrat heranträgt, stellen die bei der Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung entstehenden Kosten einen entscheidenden Faktor dar. Es wäre daher wünschenswert, hierüber Kenntnis zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2017OFOF 423/5Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. April 2017Sie sind hier
    VV 411Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5
    Anfrage
  3. 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1297Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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