Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten,
- Welche Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage im Ortsbezirk 5 zum Einsatz kommen. Es wird um die Nennung des Typs und des jeweiligen Aufstellungsortes gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten mitzuteilen, was die Anschaffung der einzelnen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 gekostet haben.
- Was der Betrieb der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 gekostet hat und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch die Einzelnen Anlagen erwirtschaftet wurden.
- Welche Kosten im Jahr 2016 durch die Kontrolle der Einhaltung von Parkverboten und Anwohnerparkflächen durch Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Ortsbezirk 5 entstanden sind und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch diese erwirtschaftet wurden. Begründung: Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Ortsbeirat Anregungen bzw. Anträge zur Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung an den Magistrat heranträgt, stellen die bei der Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung entstehenden Kosten einen entscheidenden Faktor dar. Es wäre daher wünschenswert hierüber Kenntnis zu erlangen.
Inhalt
Antrag vom 16.03.2017, OF 423/5
Betreff: Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten,
- Welche Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage im Ortsbezirk 5 zum Einsatz kommen. Es wird um die Nennung des Typs und des jeweiligen Aufstellungsortes gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten mitzuteilen, was die Anschaffung der einzelnen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen im Ortsbezirk 5 gekostet haben.
- Was der Betrieb der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 gekostet hat und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch die Einzelnen Anlagen erwirtschaftet wurden.
- Welche Kosten im Jahr 2016 durch die Kontrolle der Einhaltung von Parkverboten und Anwohnerparkflächen durch Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Ortsbezirk 5 entstanden sind und welche Einnahmen im gleichen Zeitraum durch diese erwirtschaftet wurden. Begründung: Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Ortsbeirat Anregungen bzw. Anträge zur Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung an den Magistrat heranträgt, stellen die bei der Verkehrs- bzw. Parkraumüberwachung entstehenden Kosten einen entscheidenden Faktor dar. Es wäre daher wünschenswert hierüber Kenntnis zu erlangen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2017Sie sind hierOFOF 423/5Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2017VV 411Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Anfrage
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1297Verkehrs- und Parkraumüberwachung im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme