Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bauanträge zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach ausgewertet und festgestellt, dass nur ein Bauantrag abgelehnt wurde. Die Gründe für die Ablehnung standen nicht im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung oder der Einfügung in die Umgebung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Bauanträge aus dem Jahr 2022 für den Bereich des Ortsbezirks 15 ausgewertet. Er hat in diesem Zeitraum insgesamt nur einen Bauantrag versagt und eine Bauvoranfrage negativ beschieden. Weder für die Versagung des Bauantrags noch für die negative Bescheidung der Bauvoranfrage waren Gründe ausschlaggebend, die sich aus der Vorgartensatzung oder dem fehlenden Einfügen in die nähere Umgebung (§ 34 des Baugesetzbuches) ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2022OFOF 201/15Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2023OMOM 3393Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-EschbachDirektanregung
- 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1294Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in NiederEschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab