Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen über die Ablehnungen von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach im Jahr 2022 bereitzustellen. Dies geschieht, um die Transparenz zu erhöhen und die Gründe für die Ablehnungen, die oft als nicht nachvollziehbar empfunden werden, zu hinterfragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Bauanträge im Jahr 2022, die die zusätzliche Schaffung von Wohnraum zum Inhalt hatten, mit dem Verweis auf die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und der Begründung, das geplante Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, abgelehnt wurden.
Begründung
Wohnraum wird dringen benötigt. Bauanträge werden jedoch immer wieder aus den oben genannten Gründen abgelehnt, was für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer nachvollziehbar ist. Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt datiert vom 24.2.1977, in der Fassung vom 22.02.1979. Sollten mehrere Ablehnungen darauf beruhen, wäre in Erwägung zu ziehen, diese einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Ebenso gestaltet es sich mit der Begründung, das geplante Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Diese Begründung hat ihre Grundlage in § 34 BauGB und ist in höchstem Maße auslegungsfähig. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt. Dies ist in jedem Einzelfall zu ermitteln und bietet den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern wenig Planungssicherheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 201/15Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2023OMOM 3393Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-EschbachDirektanregung
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1294Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in NiederEschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme