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Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die Anzahl der im Jahr 2022 abgelehnten Bauanträge zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach zu erteilen. Dies ist notwendig, da Wohnraum dringend benötigt wird und die Ablehnungen oft nicht nachvollziehbar sind.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Bauanträge im Jahr 2022, die die zusätzliche Schaffung von Wohnraum zum Inhalt hatten, mit dem Verweis auf die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und der Begründung, das geplante Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, abgelehnt wurden.

Begründung

Wohnraum wird dringend benötigt. Bauanträge werden jedoch immer wieder aus den oben genannten Gründen abgelehnt, was für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer nachvollziehbar ist. Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt datiert vom 24. Februar 1977, in der Fassung vom 22. Februar 1979. Sollten mehrere Ablehnungen darauf beruhen, wäre in Erwägung zu ziehen, diese einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Ebenso gestaltet es sich mit der Begründung, das geplante Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Diese Begründung hat ihre Grundlage in § 34 BauGB und ist in höchstem Maße auslegungsfähig. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt. Dies ist in jedem Einzelfall zu ermitteln und bietet den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern wenig Planungssicherheit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Dezember 2022OFOF 201/15Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3393Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1294Auskunft über die Ablehnung von Bauanträgen zur Schaffung von Wohnraum in NiederEschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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