Nied: Eingeschränktes Haltverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1289
Betreff: Nied: Eingeschränktes Haltverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel Im vom Ortsbereit benannten Bereich der Straße Grüne Winkel ist das Halten ohnehin verboten, da die Restfahrbahnbreite beim Parken am Fahrbahnrand weniger als 3,05 Meter betragen würde (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch das Parken auf dem Gehweg ist in diesem Straßenabschnitt verboten, da es weder durch Verkehrszeichen 315 StVO noch durch eine Parkflächenmarkierung nach StVO erlaubt ist (§ 12 Absatz 4 i. V. m. Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, lfd. Nummer 74 und Anlage zu § 42 Absatz 2, lfd. Nummer 10 StVO). Somit ist das Halten grundsätzlich im genannten Bereich nicht erlaubt. Die Einrichtung einer Haltverbotszone, wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen, entspricht einer Überschilderung gemäß § 39 Absatz 1 StVO und ist daher unzulässig. Ein Einschreiten im Falle dort geparkter Fahrzeuge ist demnach jedoch auch ohne die Einrichtung eines absoluten Haltverbotes möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2017OFOF 361/6Nied: Eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne WinkelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1515Nied: Eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne WinkelDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1289Nied: Eingeschränktes Haltverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne WinkelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab